Corona-Mietzinshilfen werden zwei Monate länger gewährt
Der Gemeinderat reagiert auf den in gewissen Branchen anhaltenden Lockdown und verlängert die Corona-Notunterstützung der Stadt Bern. Konkret werden Mietzinshilfen zusätzlich auch für die Monate April und Mai gewährt. Gesuche zur Mietzinshilfe müssen neu bis spätestens zum 30. Juni 2021 eingereicht werden.
Seit zwei Monaten leistet die Stadt Bern Corona-Notunterstützung in Form von Mietzinshilfe. In der Zeit zwischen dem 1. Februar 2021 und Ende März 2021 sind 380 Gesuche beim Wirtschaftsamt der Stadt Bern eingegangen – 362 Gesuche um Entschädigung für Mietzinshilfe und 18 Gesuche für Härtefallbeiträge. Gesamthaft sind bisher 2'160’986 Franken an Hilfsgeldern beantragt worden.
Verlängerung der Unterstützung um zwei Monate
Vor dem Hintergrund der weiterhin erforderlichen Massnahmen und Einschränkungen zur Bekämpfung der Pandemie hat der Gemeinderat die Verordnung zur Corona-Notunterstützung angepasst. Neu beteiligt sich die Stadt Bern an Mietzinsreduktionen, wenn sich die Vermieterschaft mit ihrer Mieterschaft auf eine substanzielle Mietzinsreduktion im Zeitraum vom 1. November 2020 bis zum 31. Mai 2021 (bisher: 31. März) einigt. Dies entspricht einer Verlängerung der Zeitperiode um zwei Monate. Gesuche für Mietzinshilfe sind neu bis zum 30. Juni 2021 (bisher: 30. April) einzureichen.
Nebst der Verlängerung der Unterstützung in Form von Mietzinsreduktionen gibt es auch eine Anpassung bei den Härtefallbeiträgen: Neu kann ein Unternehmen einen Härtefallbeitrag beantragen, wenn es in der Zeit vom 1. November 2020 bis zum 31. März 2021 (bisher: 31. Januar) eine Umsatzeinbusse von mindestens 40 Prozent gegenüber dem Durchschnitt der beiden Vorjahre erlitten hat.
Reaktion auf anhaltende Schliessungen
Die Berner Stadtregierung reagiert mit der Anpassung der Verordnung zur Corona-Notunterstützung auf die anhaltenden Schliessungen in gewissen Branchen. Mit der Fristverlängerung für die Mietzinshilfe und die Härtefallbeiträge, will der Gemeinderat durch die Corona-Pandemie in Bedrängnis geratene Unternehmen weiterhin unterstützen.
Mit der Verlängerung der Fristen zur Corona-Notunterstützung erhalten Unternehmen, die bereits ein Gesuch um Mietzinshilfe eingereicht haben, die Möglichkeit ein zweites Gesuch einzureichen, allerdings müssen sich die beiden Gesuche auf unterschiedliche Zeiträume beziehen.
Die Corona-Notunterstützung kann weiterhin mittels elektronischem Antragsformular durch die Vermieterschaft oder ihrer Vertretung bis Ende Juni auf der Website der Stadt Bern unter Wirtschaftsamt beantragt werden: www.bern.ch/wirtschaftsamt.