Corona-Krise: Gemeinderat lockert Beschaffungsvorgaben
Der Gemeinderat der Stadt Bern ist sich bewusst, dass viele Gewerbebetriebe wegen der Corona-Krise vor grossen Schwierigkeiten stehen. Er hat daher an seiner heutigen Sitzung beschlossen, temporär die Vorgaben im öffentlichen Beschaffungswesen zu lockern. Weiter ist die Stadtverwaltung bestrebt, Rechnungen von Gewerbebetrieben wie bisher fristgerecht zu begleichen und damit mitzuhelfen, Liquiditätsprobleme zu vermindern.
Der Gemeinderat hat Verständnis dafür, dass die Wirtschaftsverbände Unterstützung von der öffentlichen Hand fordern und vorschlagen, vor allem Massnahmen für Kleinstbetriebe zu ergreifen. Einen Schritt in diese Richtung unternimmt der Gemeinderat, indem er bei der Ausschreibung von Beschaffungen Lockerung beschlossen hat.
Konkret geht es darum: Wenn die Stadt freihändig (ohne Durchführung eines Einladungsverfahrens) Bauarbeiten, Liefer- und Dienstleistungsaufträge vergibt, verlangt sie ab einer Auftragssumme von 10'000 Franken, dass für die beauftragten Firmen die nach der kantonalen Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vorgegebenen Nachweise vorliegen. Mit diesen Nachweisen wird bestätigt, dass die Firmen ihren Pflichten gegenüber der öffentlichen Hand, den Sozialversicherungen und den Arbeitnehmenden nachkommen. Da die Beschaffung der Nachweise während der Corona-Pandemie mit Schwierigkeiten verbunden sein kann, wird während der Dauer der ausserordentlichen oder besonderen Lage auf das Einholen der Nachweise verzichtet. Für Vergaben ab 100'000 Franken müssen die Nachweise weiterhin erbracht werden.
Rasch Rechnungen begleichen
Ein weiteres Problem ist, dass die Corona-Pandemie für viele Unternehmen zu Liquiditätsengpässen führen kann. Darauf haben die regionalen Wirtschaftsverbände bereits gestern aufmerksam gemacht. Um sicherzustellen, dass die Stadt Bern weiterhin ihren finanziellen Verpflichtungen fristgerecht nachkommen kann, hat der Gemeinderat die notwendigen Vorkehrungen getroffen.
Kulanz gegenüber Gewerbebetrieben
Weiter hat der Gemeinderat heute den dringlichen Auftrag erteilt, Massnahmen zur Entlastung der Gewerbebetriebe in dieser schwierigen Zeit vorzunehmen. Im Vordergrund steht, für Gebühren der Stadt Bern und der öffentlichen Betriebe Fristerstreckungen und ein Mahnungsstopp zu realisieren. Auf jeden Fall ist für den Gemeinderat klar, dass gegenüber den Gewerbebetrieben möglichst Kulanz zu gewähren ist.
Zudem unterstützt der Gemeinderat die Forderung der Wirtschaftsverbände, eine vereinfachte Kreditvergabe durch die Berner Kantonalbank zu ermöglichen. Die Gewerbebetriebe erhoffen sich von einer unbürokratischen Vergabe von Überbrückungskrediten drohende Liquiditätsengpässe reduzieren zu können. Ebenso erachtet es der Gemeinderat als sinnvoll, wenn der Kanton bei den Zahlungsfristen für die Steuern Aufschiebungen gewährleistet.