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25. Februar 2021 | Gemeinderat, Direktionen

Corona: Abgabe von Einkaufsgutscheinen und Lebensmitteln

Vielen Menschen setzt die Pandemie stark zu. Einige haben keinen Zugang zu staatlichen Hilfssystemen. Sie erhalten Hilfen von privaten und kirchlichen Stellen. Diese haben jedoch nicht genügend Mittel, um den Bedarf zu decken. Der Gemeinderat spricht deshalb Mittel für die Abgabe von Lebensmitteln und Einkaufsgutscheinen an bedürftige Personen.

In der Stadt Bern leben Personen, die durch die Pandemie in grosse Not geraten sind. Es ist eine Armut «unterhalb der Sozialhilfe» sichtbar geworden. Betroffen sind vor allem Menschen mit ausländischer Staatszugehörigkeit, Sexarbeiterinnen oder Sans-Papiers. Sie haben oft keinen Anspruch auf reguläre staatliche Leistungen. Ein Teil von ihnen hätte Anspruch auf Sozialhilfe. Sie verzichten aber darauf, weil sie Angst vor negativen Konsequenzen wie beispielsweise dem Verlust der Aufenthaltsbewilligung haben. Die Betroffenen wenden sich in ihrer Not an private und kirchliche Organisationen. Sie erhalten dort Hilfe in Form von Naturalleistungen oder Einkaufsgutscheinen.

Die Nachfrage ist hoch, was sich auch in anderen Städten wie Zürich oder Genf zeigt. Die von nichtstaatlichen Organisationen bereitgestellten Mittel reichen aber nicht mehr aus, den Bedarf zu decken. Aktuell drohen Lücken in der Grundversorgung stark verarmter Menschen. Dies wird auch von den Mitgliedern des durch die Direktion für Bildung, Soziales und Sport (BSS) ins Leben gerufenen runden Tisches «Corona und Armut» so eingeschätzt. Dieser empfiehlt deshalb, die privaten und kirchlichen Organisationen bei der Soforthilfe zu unterstützten. Der Gemeinderat stellt deshalb für die kommenden vier Monate 100'000 Franken bereit.

Stärkung bestehender, etablierter Angebote

In Bern verfügen mehrere private und kirchliche Anlaufstellen über viel Erfahrung mit Menschen in Not und erreichen die genannten Personengruppen. Deshalb sollen die Trägerschaften dieser Stellen von der Stadt Bern einen Auftrag erhalten, die zusätzlichen Mittel in Form von Einkaufsgutscheinen und Lebensmitteln zu verteilen. Erhalten können diese Hilfen aber nur Personen, die keine regulären, staatlichen Leistungen erhalten. Personen, die beispielsweise bereits Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen beziehen oder ausserhalb der Stadt Bern Zugang zu einem Angebot haben, gehören nicht zu dieser Zielgruppe. Die zusätzlichen Mittel sollen ausschliesslich Menschen zukommen, die von grosser, unmittelbarer Not betroffen sind.

Für die Umsetzung wird das Sozialamt in den nächsten Tagen auf geeignete Organisationen zugehen und die Zusammenarbeit in einer Vereinbarung regeln. Dabei ist gewährleistet, dass keine Personendaten über die Hilfesuchenden ausgetauscht werden.

Gemeinderat der Stadt Bern

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