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15. März 2018 | Gemeinderat, Direktionen

Cannabisforschungsprojekte: Ständerat erhöht Druck auf BAG

Der Ständerat hat heute die SP-Motion «Experimentierartikel als Grundlage für Studien zur regulierten Cannabis-Abgabe» angenommen. Der Vorstoss verlangt eine schnellstmögliche Ausarbeitung eines entsprechenden Artikels im Betäubungsmittelgesetz. Die Stadt Bern ist erfreut über die Annahme und erwartet, dass das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Schaffung eines solchen Experimentierartikels zügig vorantreibt.

«Wenn Ständerätinnen und Ständeräte als Vertretungen aller Schweizer Kantone sich für die Schaffung eines Experimentierartikels aussprechen, dann ist das ein starkes Zeichen», sagte Gemeinderätin Franziska Teuscher, Direktorin für Bildung, Soziales und Sport der Stadt Bern. Die politische Debatte zum Umgang mit Cannabis sei wichtig und dringend. Ebenso wichtig seien aber Forschungsgrundlagen, welche die politische Diskussion versachlichen und wissenschaftlich abstützen könnten, ergänzte Teuscher.

Verschiedene Schweizer Städte beabsichtigten, im Rahmen von bewilligten Pilotprojekten alternative Regulierungsansätze zu prüfen.

Experimentierartikel muss Betäubungsmittelgesetz ergänzen

Im Auftrag der Stadt Bern hatte das Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Bern (ISPM) in Zusammenarbeit mit anderen Städten ein detailliertes Forschungsprojekt Cannabisregulierung ausgearbeitet. Die Studie der Universität Bern sah den Verkauf von Cannabis durch Apotheken vor, um Erkenntnisse über die Auswirkungen auf das Konsum- und Kaufverhalten, das Befinden der Studien-teilnehmenden und den Schwarzmarkt zu gewinnen. Die Städte Biel, Luzern und Zürich planten, sich dem Forschungsprojekt anzuschliessen. Das Forschungsprojekt wurde durch die Kantonale Ethikkommission Bern im Februar 2017 bewilligt.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) lehnte am 14. November 2017 das Gesuch der Universität Bern für eine Ausnahmebewilligung zur Durchführung des Forschungsprojekts ab. Das BAG hielt in seinem Entscheid fest, dass das Betäubungsmittelgesetz mit einem sogenannten «Experimentierartikel» ergänzt werden müsse, damit solche Forschungsprojekte bewilligt werden könnten.

Seitens National- und Ständerat wurden in der Wintersession fünf Motionen eingereicht, welche schnellstmöglich die Ausarbeitung eines Experimentierartikels fordern.

Direktion für Bildung, Soziales und Sport

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