BSS sieht sich bestätigt: Grundbedarf in der Sozialhilfe zu tief
Eine heute veröffentlichte Studie der SKOS kommt zum Schluss, dass die Leistungen für den Grundbedarf in der Sozialhilfe heute deutlich zu tief angesetzt sind. Die Sozialdirektion der Stadt Bern fühlt sich in ihren Befürchtungen bestätigt und warnt davor, dass die Betroffenen mit dem Sparkurs des Kantons noch stärker unter Druck geraten. Die Stadt Bern betreut zirka 6000 Personen in der Sozialhilfe.
Der Gemeinderat wehrt sich im Zusammenhang mit den Sparplänen des Kantons dagegen, den Grundbedarf in der Sozialhilfe zu reduzieren. Nun sieht er sich durch eine neue Studie der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) bestätigt. «Es braucht nicht Kürzungen, sondern eine Erhöhung von einzelnen Leistungen, damit der Existenzbedarf in der Sozialhilfe gesichert werden kann», sagt Franziska Teuscher, Direktorin für Bildung, Soziales und Sport der Stadt Bern (BSS).
Die Studie, welche die Entwicklung des Grundbedarfs zum Thema hat, zeigt, dass Sozialhilfebeziehende in den letzten zwanzig Jahren von der allgemeinen Wohlstandsentwicklung ausgeschlossen worden sind. Mehr noch, der Grundbedarf in der Sozialhilfe ist in dieser Zeit sogar gesunken. Vor diesem Hintergrund kritisiert die BSS, dass verschiedene Kantone dennoch die Leistungen deutlich kürzen wollen, so etwa der Kanton Bern, welcher eine Senkung des Grundbedarfs von 8 bis 30 Prozent anstrebt.
BSS-Direktorin warnt vor negativen Folgen
Die Studie der SKOS zeigt auf, dass der Grundbedarf für eine Einzelperson mit 986 Franken im Monat 60 Prozent unter dem Grundbedarf bei den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV von 1608 Franken liegt. Weiter belegt die Studie, dass sich pauschale Kürzungen für die Betroffenen viel negativer auswirken, als dies auf den ersten Blick erscheint: Weil viele Haushaltkosten nicht beeinflusst werden können, führen Kürzungen beim Grundbedarf vor allem dazu, dass bei den Nahrungsmitteln gespart werden muss. «Bei den im Kanton Bern geplanten Kürzungen würden beispielsweise in einer vierköpfigen Familie für die Ernährung lediglich noch fünf bis sieben Franken pro Person und Tag zur Verfügung stehen», rechnet Franziska Teuscher vor. «Mit diesem Betrag kann man sich nicht mehr ausreichend und gesund ernähren».
Gegen pauschale Leistungskürzungen
Für die BSS-Direktorin ist es zwingend, dass es auch Personen in der Sozialhilfe möglich sein müsse, ihre Grundbedürfnisse angemessen finanzieren zu können. Daher lehnt sie pauschale Leistungskürzungen ab. Notwendig seien vielmehr gezielte Erhöhungen der Beträge.
Ein Drittel der Sozialhilfebeziehenden ist minderjährig
In der Stadt Bern beziehen heute rund 6000 Personen Sozialhilfe. Rund ein Drittel davon sind minderjährig. «Es ist sozialpolitisch unverantwortlich, bei Kindern und Jugendlichen Leistungskürzungen vorzunehmen», sagt Franziska Teuscher. «Das heisst nämlich, sie zu benachteiligen und ihnen ihre Zukunftschancen zu verbauen».
Die Skos-Studie finden Sie unter www.skos.ch