Betrieb der Videokameras in Velostationen wird ausgesetzt
Der Gemeinderat will die Sicherheit in den Velostationen in Einklang bringen mit den gesetzlichen Anforderungen. Er hat beschlossen, die Videoüberwachung auszusetzen und beauftragt die Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, umgehend das gebotene Bewilligungsverfahren gemäss städtischem Videoreglement einzuleiten.
Der Betrieb der Videokameras in den vier städtisch betriebenen Velostationen Bollwerk, Milchgässli, PostParc und Schanzenbrücke entspricht nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen, namentlich dem städtischen Videoreglement. Der Gemeinderat hat aufgrund erster vorläufiger Abklärungen entschieden, dass der Weiterbetrieb der Kameras aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage ausgesetzt wird.
Gleichzeitig beauftragt er die Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, möglichst rasch das gebotene Bewilligungsverfahren gemäss städtischem Videoreglement einzuleiten und die dazu erforderlichen Schutzkonzepte zu erarbeiten. Aufgrund der Aussetzung der Videoüberwachung soll vorübergehend der Einsatz von Sicherheitspersonal erhöht und die Reinigung verstärkt werden.
Die Vorgeschichte
Am 1. März 2015 wurde das städtische Reglement über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund sowie zum Schutz öffentlicher Gebäude in Kraft gesetzt. Dieses sieht vor, dass der Stadtrat auf Antrag des Gemeinderats und nach Rücksprache mit der städtischen Datenschutz-Aufsichtsstelle über das Anbringen und die Betriebszeiten von Videokameras an öffentlichen Orten und zum Schutz öffentlicher Gebäude entscheidet.
Die Velostationen wurden grösstenteils vor Inkrafttreten des Videoreglements eröffnet. Die Installation von Videokameras erfolgte standardmässig mit dem Bau der Stationen. Zudem wiesen Schilder am Eingang daraufhin, dass die Stationen videoüberwacht sind.
Mit der Planung der Erweiterung der Velostation Bollwerk am Bahnhof Bern stellte sich die Frage nach den gebotenen Sicherheitsmassnahmen. In diesem Zusammenhang löste die Verkehrsplanung bei der Datenschutz-Aufsichtsstelle der Stadt Bern im März 2019 Abklärungen aus - unter anderem zur Frage, ob die Videokameras auf dem Gebiet des Bahnhofs unter das Eisenbahnrecht fallen. Dies hätte bedeutet, dass die Kameras vom städtischen Videoreglement, welches den öffentlichen Raum betrifft, ausgenommen sind.
Die Abklärungen erforderten neben der Datenschutzbeauftragten und der Verkehrsplanung den Einbezug der Kantonspolizei, juristischer Fachpersonen, des Kompetenzzentrums für Arbeit, von Immobilien Stadt Bern und von städtischen IT-Fachpersonen. Weil sehr viele Stellen involviert und gleichzeitig die personellen Ressourcen knapp waren, dauerten die Abklärungen länger als erwartet. Das Ergebnis der Abklärungen zeigte letztlich, dass die Videoüberwachung in den Velostationen unter das städtische Reglement fällt und deshalb eine Bewilligung des Stadtrats erfordert.