Bethlehemacker: Planungsinstrumente geringfügig angepasst
Der Gemeinderat hat eine geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Bethlehemacker II und des Gestaltungsplans Bethlehemacker II/2 zur öffentlichen Auflage beschlossen. An der Kasparstrasse 7–9 im Quartier Bethlehemacker möchte die Baurechtsnehmerin das bestehende Einkaufszentrum einer Gesamtsanierung unterziehen und in Richtung Osten mit einer zusätzlichen Raumschicht ergänzen. Dazu müssen vor allem Baulinien angepasst werden. Die zulässige Höhe bleibt unverändert. In unmittelbarer Nachbarschaft am Kornweg 15/17 beabsichtigen Grundeigentümerschaft und Baurechtsnehmende, ein neues Demenz-Kompetenzzentrum mit zwei Gebäuden zu realisieren. Die Überbauungsvorschriften müssen dazu vor allem in Bezug auf die zulässige Höhe angepasst werden. Die vom Gemeinderat beschlossene Planungsvorlage liegt vom 11. Januar bis zum 12. Februar 2024 öffentlich auf. Die Auflageunterlagen können unter www.bern.ch/auflagen oder zu den Büroöffnungszeiten auf der Baustelle, Bundesgasse 38 und im Stadtplanungsamt, Zieglerstrasse 62 eingesehen werden.