Bessere Veloverbindung vom Stadtzentrum in den Westen
Anfang September beginnen an der Schwarztorstrasse die Bau- und Markierungsarbeiten zur Einführung des Velogegenverkehrs. Gleichzeitig werden in Teilabschnitten der Strasse die Kanalisations- und Werkleitungen saniert und die Lichtsignalanlagen erneuert.
Aktuell ist die Schwarztorstrasse eine Einbahnstrasse: Sie kann nur stadteinwärts befahren werden. Einzig im Teilabschnitt zwischen der Konsumstrasse und dem Lory-platz können Velofahrerinnen und Velofahrern auch stadtauswärts unterwegs sein.
Damit die Veloverbindung vom Stadtzentrum nach Bern West verbessert werden kann, wird nun auf der gesamten Länge der Schwarztorstrasse der Velogegenverkehr eingeführt. Das neue Verkehrsregime erfordert Anpassungen an den Lichtsignalanlagen, punktuelle Verbreiterungen des Strassenverlaufs und neue Markierungen. Gleichzeitig mit der Einrichtung des Velogegenverkehrs werden im Abschnitt zwischen der Belpstrasse und der Monbijoustrasse die Kanalisations- und Werkleitungen (Gas, Strom, Telecom) saniert und die Strassenoberfläche erneuert. Der Stadtrat hat dafür im April 2018 einen Kredit von 6,6 Millionen Franken genehmigt: 5,57 Millionen Franken werden dem allgemeinen Haushalt belastet, 1,03 Millionen durch die Sonderrechnung Stadtentwässerung gebührenfinanziert.
Bauzeit von gut einem Jahr
Anfang September beginnen die Bauarbeiten: Zuerst werden die Kanalisationsleitungen saniert, anschliessend die Werkleitungen und Lichtsignalanlagen erneuert und zum Schluss die Markierungen angebracht. Diese Arbeiten dauern voraussichtlich bis Mitte November 2019. Im Sommer 2020 werden zwischen der Belp- und der Monbijoustrasse noch die Strassenbeläge erneuert.
Während der Bauarbeiten ist vorübergehend mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Die Schwarztorstrasse bleibt aber in jeder Bauphase für alle Verkehrsteilnehmer durchgängig befahrbar. Allfällige Umleitungen für Fussgängerinnen und Fussgänger werden signalisiert. Die Bauherrschaft – Stadt Bern und Energie Wasser Bern (ewb) – hat die Quartierbewohnerinnen und -bewohner entsprechend informiert und ist bemüht, die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten.