Beschaffungsvorgaben: Rückkehr zur Normalität
Der Gemeinderat hat entschieden, per Mitte Juni 2020 die Vorgabe der städtischen Beschaffungsverordnung wiedereinzusetzen, wonach für sämtliche Beschaffungsvorhaben ab 10'000 Franken die durch die kantonale Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vorgegebenen Nachweise vorliegen müssen. Der Gemeinderat hatte diese Regelung ausser Kraft gesetzt, weil die Beschaffung der Nachweise für Unternehmen während der Corona-Pandemie mit Schwierigkeiten verbunden war. Nun sind sie wieder vorzulegen. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle durch die Stadt beauftragten Firmen ihren Pflichten gegenüber der öffentlichen Hand, den Sozialversicherungen und den Arbeitnehmenden nachkommen.