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3. April 2025 | Gemeinderat, Direktionen

Beschaffungsverfahren werden an interkantonale Werte angepasst

Der Gemeinderat hat entschieden, die städtischen Schwellenwerte für Beschaffungsverfahren mit den Schwellenwerten gemäss Anhang 2 der Interkantonalen Vereinbarung vom 15. November 2019 über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) zu harmonisieren. Mit der Anpassung an die IVöB werden die städtischen Schwellenwerte, ab welchen ein formelles Verfahren durchgeführt werden muss, erhöht. Neben der gewünschten Vereinheitlichung führen die Anpassungen zu weniger Verfahren und damit zu mehr Effizienz der Stadtverwaltung. Der Fachstelle für Beschaffungswesen wird es möglich, verstärkt auf die qualitative, vermehrt Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigende, Begleitung von städtischen Beschaffungsprozessen zu fokussieren. Die Anforderungen an Freihandvergaben bleiben unverändert. Bei sämtlichen Aufträgen ab 50'000 Franken werden die Firmennachweise nach Artikel 7 IVöBV geprüft. Bei Bauarbeiten und Lieferungen ab 50'000 Franken muss mindestens eine Konkurrenzofferte eingeholt werden. Die neuen Schwellenwerte mit den nötigen Verordnungsanpassungen treten per 1. Juni 2025 in Kraft.

Gemeinderat der Stadt Bern

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