Berner Badis: Bier und Wein dürfen neu ausgeschenkt werden
Der Gemeinderat hat das Alkoholausschankverbot in städtischen Frei- und Hallenbädern teilweise aufgehoben. Zulässig ist neu der Ausschank von Alkoholika wie Bier und Wein, verboten bleibt der Ausschank von Spirituosen.
Der Gemeinderat hat entschieden, das heutige Alkoholausschankverbot in den städtischen Frei- und Hallenbädern zu lockern. Er hat die Verordnung über die städtischen Badeanstalten dahingehend angepasst, dass der Verkauf von Spirituosen nach Definition der Bundesverordnung über Getränke (unter anderem Obstbrände, Whisky, Anis, Pastis, Wodka oder Liköre) verboten bleibt. Neu dürfen die Gastronomiebetriebe aber Getränke mit einem gegenüber Spirituosen niedrigeren Alkoholgehalt (beispielsweise Bier, Schaumwein und Wein) ausschenken. Die Änderung tritt am 1. August 2017 in Kraft.
Mit seinem Entscheid übernimmt der Gemeinderat die heute übliche Praxis in anderen Gemeinden und Städten. Der bisher erlaubte Konsum von selber mitgebrachtem Alkohol bleibt gestattet.