Unternehmenssteuerreform III betrifft auch die Städte
Bern könnte 35 Millionen Steuereinnahmen verlieren
Auf Druck der EU sollen schweizerische Sonderfälle bei der Besteuerung einzelner Unternehmenskategorien (Holding-, Domizil- und Gemischte Gesellschaften) aufgehoben werden. Um die Standortattraktivität der Schweiz zu wahren, sehen erste Pläne die gleichzeitige Senkung der kantonalen Gewinnsteuern für alle Unternehmen vor. Damit könnten die schweizerischen Städte total über 1,5 Milliarden und die Stadt Bern rund 35 Millionen Franken an Steuereinnahmen verlieren.
Allgemeine Senkung der Steuern juristischer Personen vorgesehen
Die ersatzlose Abschaffung der heutigen Steuerpraxis würde zu einer Abwanderung von vielen dieser hoch mobilen Statusgesellschaften und damit zum Verlust von Arbeitsplätzen führen. Der Bund prüft daher, nicht die Besteuerung der Statusgesellschaften auf das Niveau der übrigen juristischen Personen anzuheben, sondern die Steuerbelastung für alle juristischen Personen nach unten zu nivellieren.
Bereits seit längerer Zeit steht die Schweiz wegen ihrer Praxis bei der Unternehmensbesteuerung international unter Druck. Die EU stellt sich auf den Standpunkt, dass die kantonalen Steuerregimes gegen das EU-Freihandelsabkommen von 1972 verstossen, weil bei Statusgesellschaften (Holding-, Domizil- und Gemischte Gesellschaften) Auslanderträge viel niedriger besteuert werden als Inlanderträge. Aus Sicht der EU stellt dies eine unzulässige steuerliche Privilegierung dar und führt zu Wettbewerbsvorteilen.
Einbezug der Städte gefordert
Die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform III auf Städte und Gemeinden wären demnach bedeutend. Stossend ist daher, dass bislang bloss die Kantone, nicht aber die Städte und Gemeinden in die Problematik einbezogen wurden. Die Stadt Bern wird sich auf verschiedenen Wegen (Schweizerischer Städteverband, Verband Bernischer Gemeinden) in die Diskussion einbringen. Die Städte als nationale Wirtschaftsmotoren sind von der Unternehmenssteuerreform III stark betroffen. Der Gemeinderat unterstützt daher den Schweizerischen Städteverband in seinen Bemühungen, die Projektorganisation der Unternehmenssteuerreform III mit zwei Exekutivmitgliedern einer Schweizer Stadt zu ergänzen. Sollten im Rahmen der Reform flankierende Massnahmen wie Kompensationszahlungen beschlossen werden, müssten diese zwingend nicht bloss die Kantone, sondern auch die Gemeinden entlasten.
Steuerausfälle in Millionenhöhe erwartet
Würde die Unternehmenssteuerreform III wie angedacht umgesetzt, könnten allen Gemeinden im Land gemäss heute publizierten Zahlen des Städteverbands 1,5 Milliarden Franken Steuereinnahmen entfallen. Die Stadt Bern wäre gemäss den Modellrechnungen mit rund 35 Millionen Franken Steuererträgen von den juristischen Personen betroffen, womit ihr zwischen gut einem bis zu zwei Steuerzehnteln an Steuererträgen fehlen würden. Das sind rund 8 Prozent der gesamten Steuereinnahmen.