Baurecht mit Gangloff Immobilien AG verlängert
Der Gemeinderat hat entschieden, das bestehende Baurecht Bern Gbbl.-Nr. BR 3484/III mit der Gangloff Immobilien AG an der Freiburgstrasse 170 um 80 Jahre zu verlängern und die Konditionen dabei an die heutigen Marktbedingungen anzupassen. Zudem wird der Baurechtszins abhängig von der Bruttogeschossfläche der zukünftigen Überbauung sein: Der Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik als Eigentümer des Nachbargrundstücks und die Gangloff Immobilien AG beabsichtigen, zusammen an der Freiburgstrasse neben dem Haus der Religionen eine Wohn- und Gewerbeüberbauung zu realisieren, die auf beiden Grundstücken stehen wird. Hierfür liegt ein von der Stadtbildkommission genehmigtes Richtprojekt vor, das weiter zu bearbeiten ist. Nach Abschluss der nötigen Planungsarbeiten dürfte nach heutigem Terminplan im Jahr 2018 mit den Bauarbeiten begonnen werden.