Baugesuch für Café-Bar am Egelsee ist rechtskräftig
Die Stadt kann die Werkstatt des ehemaligen Entsorgungshofes Egelsee an der Muristrasse 21e zu einem Quartiercafé mit Aussenbewirtschaftungsfläche umbauen. Nach einem Prozess bis vor das kantonale Verwaltungsgericht liegt nun die rechtskräftige Baubewilligung vor. Die Vorarbeiten für den Umbau werden dringlich wieder aufgenommen und die weitere Entwicklung mit der Caffè Bar Gagarin GmbH fortgesetzt.
Ende Januar 2022 ist der Entscheid der kantonalen Bau- und Verkehrsdirektion in Rechtskraft erwachsen: Die Stadt kann die Werkstatt des ehemaligen Entsorgungshofes an der Muristrasse 21e in der Nähe des Egelsees zu einem Quartiercafé mit Aussenbewirtschaftungsfläche umbauen. Auf Basis des bewilligten Projektierungs- und Baukredits in der Höhe von 239'000 Franken werden die sistierten Arbeiten mit hoher Dringlichkeit weitergeführt. Die weitere Entwicklung wird mit der Caffè Bar Gagarin GmbH fortgesetzt. Diese war für den dreimonatigen Versuchsbetrieb im Sommer 2017 verantwortlich und hatte das ursprüngliche Konzept für das gastgewerbliche Betriebsgesuch ausgearbeitet.
Dreijähriges Verfahren beendet
Gegen das städtische Baugesuch wurde Beschwerde erhoben. Mit Gesamtbauentscheid vom 11. Februar 2019 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland erstinstanzlich die Baubewilligung mit Auflagen. Weil insbesondere die auferlegte Rückbaupflicht nach fünf Jahren und ein Take-Away-Verbot einen wirtschaftlichen Betrieb verunmöglicht hätten, erhob die Stadt vor der kantonalen Baudirektion Beschwerde – diese wurde abgewiesen. Die Stadt zog den Entscheid vor das kantonale Verwaltungsgericht weiter. Dieses erachtete ein Quartiercafé als zonenkonform, hob den Entscheid auf und wies die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens an die Baudirektion zurück. Nun hat die Stadt Recht bekommen: Das Bauvorhaben ist zonenkonform, es bedarf daher keiner Ausnahmebewilligung mit Rückbaupflicht und Take-Away ist erlaubt.