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31. Mai 2021 | Gemeinderat, Direktionen

Auszeichnung für naturnahe Gärten

Naturgärten und auch Balkone mit einheimischen Pflanzen tragen zur Förderung der Biodiversität im Stadtgebiet bei. Im Rahmen des Themenjahrs «Natur braucht Stadt» zeichnet Stadtgrün Bern solche Gärten und Balkone aus und macht sie sichtbar. Interessierte können ihren Garten oder Balkon bis am 15. Juni für eine Bewertung anmelden.

Naturgärten leisten einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität im Stadtgebiet. Im Rahmen des Themenjahrs «Natur braucht Stadt» möchte Stadtgrün Bern deshalb naturnah gestaltete Gärten mit der Auszeichnung «BiodiversitätsGarten» sichtbar machen und ihren Wert hervorheben. Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer, deren Gärten bestimmte Minimalkriterien erfüllen, können sich bis am 15. Juni 2021 anmelden unter oder per Post bei Stadtgrün Bern, Fachstelle Natur und Ökologie, Bümplizstrasse 45, 3027 Bern. Wer die Auszeichnung erhält, wird in das «Berner BiodiversitätsGartennetz» aufgenommen und erhält eine Plakette, die am Gartenzaun befestigt werden kann.

Wer keinen Garten, aber stattdessen einen Balkon hat, auf dem einheimische Pflanzen mindestens einen Drittel der begrünten Fläche ausmachen, kann sich mit Foto und der Angabe der Pflanzenarten für den «BiodiversitätsBalkon» bewerben. Wichtig ist dabei, dass auf dem Balkon mindestens 10 verschiedene einheimische Pflanzenarten wachsen und die verblühten Pflanzen jeweils den ganzen Winter über stehen bleiben. Denn nicht nur Gärten, sondern auch Balkone können zur Förderung der Artenvielfalt in der Stadt beitragen.

Weitere Informationen zu den Minimalkriterien und den Auszeichnungen sind verfügbar unter: www.bern.ch/biodiversitaetsgarten.

Wertvolle Unordnung

Besitzerinnen und Besitzer von naturnahen Gärten stossen manchmal auf Unverständnis, weil ihre Grünflächen nicht gleichmässig getrimmt sind, die dürren Pflanzenstängel den ganzen Winter über stehen bleiben, in den Ecken Brennnesseln wachsen oder Asthaufen liegen und sich zwischen den Steinplatten und auf Kieswegen Pflanzen ausbreiten. Was für die einen wild und unordentlich erscheint, ist für andere äusserst wertvoll. Denn es sind gerade diese Gärten, in denen vielfältiges Vogelgezwitscher ertönt, bunte Schmetterlinge fliegen, Bienen und Hummeln summen und brummen, und der Igel ein Versteck für seinen Winterschlaf findet.

Beispielhafte Kriterien für den BiodiversitätsGarten

  • Mindestens 25% des Aussenraums besteht aus naturnahen Lebensräumen und Kleinstrukturen. Nicht angerechnet werden Rasen, Gemüsegärten, Schnitthecken, nicht einheimische Pflanzen oder Zierpflanzen.
  • Der Garten ist wenn möglich für Kleintiere zugänglich.
  • Es werden keine Pestizide, Torf oder Dünger verwendet.
  • Es werden keine Mähroboter oder Laubbläser eingesetzt.
  • Gärten mit mindestens 50 Prozent naturnahem Aussenraum können die Auszeichnung «Besonders wertvoller BiodiversitätsGarten» erhalten.

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün

Weitere Informationen.

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