Auflage zu Zonen mit Planungspflicht: Formelle Anpassung der Bauordnung
Der Gemeinderat muss die Bauordnung der Stadt Bern geringfügig anpassen, damit Zonen mit Planungspflicht (ZPP) auch künftig genehmigungsfähig sind. Er legt die entsprechende Vorlage nun öffentlich auf. Die Auflage dauert vom 1. April bis 4. Mai 2021. Zonen mit Planungspflicht werden zur planerischen Entwicklung von besonders bedeutsamen oder komplexen Gebieten erlassen. Bisher erliess die Stadt Bern ZPP und die entsprechenden Vorschriften in der Regel in einem separaten Plandokument. Nach kantonalem Recht müssen die Vorschriften zu den einzelnen ZPP jedoch innerhalb der Bauordnung geregelt werden. Zu diesem Zweck hat der Gemeinderat einen entsprechenden Anhang zur Bauordnung der Stadt Bern geschaffen. Es handelt sich dabei um eine rein formelle Anpassung der Bauordnung.
Die Auflageunterlagen können unter www.bern.ch/auflagen eingesehen werden.