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21. November 2024 | Gemeinderat, Direktionen

Aufhebung des Moratoriums für neue Mobilfunkanlagen

Der Gemeinderat hat das Moratorium für neue Mobilfunkanlagen auf städtischen Liegenschaften per sofort aufgehoben und kommt damit einer Forderung aus einer überwiesenen Motion des Stadtrats nach. Das Moratorium, welches seit 2005 in Kraft war, erlaubte die Erstellung von Mobilfunkanlagen auf stadteigenen Grundstücken, Bauten und Anlagen nur mit einer Ausnahmebewilligung des Gemeinderats. Neu wird die Verwaltungseinheit der Stadt, welche als Eigentümerin für die städtische Liegenschaft zuständig ist, im Einzelfall darüber entscheiden, ob eine Liegenschaft oder ähnliches für eine neue Mobilfunkanlage zur Verfügung gestellt werden soll oder nicht. Sodann werden Standorte von den städtischen Eigentümer*innen vor der Vermietung an Mobilfunkanbieter*innen auch in Zukunft kritisch auf die Geeignetheit geprüft. Es gibt seitens Mobilfunkbetreibenden keinen Anspruch auf die Nutzung. Zudem müssen die Mobilfunkanbieter*innen bei der Errichtung einer neuen Anlage auf einer städtischen Liegenschaft nach wie vor ein ordentliches Baugesuch einreichen.

Gemeinderat der Stadt Bern

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