Auf dem Weg zur hindernisfreien Stadt
In der Stadt Bern wird künftig jedes Bauprojekt im öffentlichen Raum konsequent unter dem Aspekt der Hindernisfreiheit geplant und umgesetzt – damit auch Menschen mit Behinderungen, Senioren, Eltern mit Kinderwagen und Reisende mit Gepäck selbstständig und bequem unterwegs sein können. Der Bericht «Umsetzung hindernisfreier öffentlicher Raum» schafft die Grundlagen dazu.
Wie muss eine ÖV-Haltestelle gestaltet sein, damit eine Rollstuhlfahrerin selbstständig ins Tram gelangen kann? Wie muss eine Baustelle signalisiert sein, damit ein Vater mit Kinderwagen oder eine Seniorin mit Rollator sie stolperfrei überqueren kann? Oder wie muss die Lichtsignalanlage vor einem Zebrastreifen ausgestattet sein, damit eine sehbehinderte Person die Grünphasen wahrnimmt? Mit solchen Fragen beschäftigen sich die Planungsämter der Stadt Bern schon lange – eine umfassende Grundlage aber, in der Standards für die hindernisfreie Ausgestaltung des gesamten öffentlichen Raums definiert sind, fehlte. Als Referenz diente bislang einzig das 2004 in Kraft gesetzte Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BehiG), das unter anderem einen hindernisfreien Zugang zu den öffentlichen Verkehrsmitteln verlangt.
Hindernisfreiheit kommt allen zugute
Jetzt ist diese Lücke gefüllt: Der Gemeinderat hat letzte Woche den Bericht «Umsetzung hindernisfreier öffentlicher Raum» (UHR) verabschiedet. Er basiert auf dem BehiG und der seit 2014 geltenden Norm des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS). Auf knapp 200 Seiten analysiert der vom Tiefbauamt der Stadt Bern zusammen mit den städtischen Fachstellen und den Behindertenorganisationen ausgearbeitete Bericht, wo Handlungsbedarf besteht und wie den Bedürfnissen der Hindernisfreiheit entsprochen werden kann. «Das ist ein Meilenstein in der Geschichte des Planens und Bauens in der Stadt Bern», sagte Ursula Wyss, Direktorin für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, anlässlich eines Points de Presse vor Medienschaffenden. «Mit dem Bericht haben wir eine verlässliche Basis, um künftig alle Planungs- und Bauprojekte in der Stadt hindernisfrei auszugestalten – was ja nicht ausschliesslich Menschen mit Behinderungen nützt, sondern auch jenen, die mit Rollator, Kinderwagen oder viel Gepäck unterwegs sind.»
Handbuch wird angepasst
Der Bericht ist in sechs Themenbereiche aufgeteilt, in denen die Massnahmen zur Anwendung kommen: öffentlicher Verkehr (Gestaltung der Haltestellen, Fahrgastinformation), Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum (Anzahl, Zugänglichkeit), Verkehrsraum (Strassenüberquerungen, Ausstattung wie z.B. Poller und Plakatständer), Lichtsignalanlagen, Park- und Grünanlagen (Begehbarkeit/Befahrbarkeit) sowie Baustellen. Wie letztere gestaltet sein müssen, damit sie von Menschen mit Behinderungen, Senioren, Familien und Reisenden autonom passiert werden können, illustrierte Stadtingenieur Hans-Peter Wyss anlässlich der Medieninformation auf Berns derzeit grösster Baustelle, jener am Eigerplatz. In Sachen Hindernisfreiheit ist sie stadtweit ein Vorzeigeprojekt: Die Wege sind gut sichtbar und verständlich signalisiert, es sind temporäre Querungsstellen für Rollstuhlfahrende (inkl. Manövrierflächen) eingerichtet worden, Hindernisse sind mit dem Blindenstock ertastbar, und die Signalisation ist so gestaltet, dass auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen die Baustelle gefahrlos überqueren können. «Dank der erarbeiteten Standards und der Sensibilisierung der städtischen Mitarbeitenden können wir nun alle Bauprojekte konsequent im Blick auf die Hindernisfreiheit planen», sagte Stadtingenieur Hans-Peter Wyss. Die Projektverantwortlichen werden entsprechend geschult, das «Handbuch Planen und Bauen» – so etwas wie die «Bibel» der städtischen Planer – wird überarbeitet und um das Kapitel Hindernisfreiheit ergänzt.
Zufriedene Behindertenverbände
Herbert Bichsel, Geschäftsleiter der Behindertenkonferenz Stadt und Region Bern (BRB), der am Bericht «Umsetzung hindernisfreier öffentlicher Raum» massgeblich beteiligt war, zeigte sich sehr erfreut: «Menschen mit Behinderungen müssen selbst in die Planung von Bauprojekten mit einbezogen werden. Sie können am besten darüber entscheiden, wo Hindernisse das selbständige Benutzen des öffentlichen Raums verhindern und wie diese Hindernisse beseitigt werden können.» Mit dem Projekt UHR fördere die Stadt Bern die Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderungen und werde so der Forderung der UNO-Behindertenrechtskonvention gerecht, die den Einbezug von Menschen mit Behinderungen für die Gestaltung einer für alle zugänglichen Umwelt fordert. «Wenn UHR konsequent umgesetzt wird, ist dies eine Leuchtturmprojekt für die gesamte Schweiz», sagte Herbert Bichsel.
Dokumente
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Zusammenfassung Konzeptbericht Umsetzung hindernisfreier Raum UHR (PDF, 190.2 KB) |