Asylsozialhilfe: Gemeinderat kritisiert Verordnungsentwurf
Der Grosse Rat hat im Dezember das Gesetz über die Asyl- und Flüchtlingssozialhilfe beschlossen. Der Gemeinderat kritisiert den nun vorliegenden Entwurf der Verordnung als «einseitig und unausgewogen». Insbesondere die Möglichkeit eines unbefristeten Verbleibs in der Asylsozialhilfe, statt der ordentlichen Sozialhilfe, lehnt die Stadt Bern entschieden ab.
Der Kanton plant, die Sozialhilfe für Vorläufig Aufgenommene (VA), welche seit mehr als sieben Jahren in der Schweiz sind, massiv zu kürzen. Dies ist dem von der kantonalen Direktion für Gesundheit, Soziales und Integration erarbeiteten Verordnungs-Entwurf zu entnehmen. Vorläufig Aufgenommene sollen bei Übertritt in den Gemeindesozialdienst finanziell weiterhin auf dem Niveau der Asylsozialhilfe unterstützt werden statt nach den Ansätzen der ordentlichen Sozialhilfe– und zwar unbefristet. Der Gemeinderat lehnt dieses Vorhaben entschieden ab.
Diese Regelung würde gemäss Einschätzung des Gemeinderats vor allem Verletzliche, Ältere, Kranke, Alleinerziehende und grössere Familien treffen, welche nicht oder nur schwer in der Lage sind, genügend Erwerb zu erzielen. Es würde bedeuten, dass einer Einzelperson nach den Ansätzen der Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) mehr Grundbedarf zusteht als einer dreiköpfigen VA-Familie.
Die Stimmberechtigten haben im letzten Mai anlässlich der Revision des Sozialhilfegesetzes bereits einen ähnlichen (jedoch deutlich weniger weit gehenden) Vorschlag verworfen. Damals ging es um eine Kürzung des Grundbedarfs um rund 15 Prozent, befristet auf drei Jahre. Bei der aktuellen Vorlage geht es um eine unbefristete Kürzung von zirka 38 Prozent.
Langer Verbleib in Kollektivunterkünften schadet Integration
Der Gemeinderat spricht sich weiter – wie bereits in früheren Stellungnahmen – insbesondere auch gegen eine lange Aufenthaltsdauer in Kollektivunterkünften aus. Dies widerspricht aus seiner Sicht dem Integrationsgedanken. In der vorliegenden Verordnung werden die Ausplatzierungskriterien gegenüber dem Gesetz verschärft. Neben Sprachkenntnissen auf dem Niveau A1 wird auch eine Erwerbstätigkeit von mindestens 60 Prozent verlangt – das ist sehr hoch und trägt Aspekten wie Alter, Ressourcen, Gesundheit, Familiensituation und Arbeitsmarktsituation nicht Rechnung. Der Gemeinderat fordert mehr Flexibilität bei der Ausarbeitung und Anwendung der Kriterien für die Ausplatzierung aus Kollektivunterkünften.
Sprachförderung im Vorschulalter
Der Gemeinderat begrüsst hingegen die Absicht des Kantons, die Deutschkenntnisse der geflüchteten Kinder im Vorschulalter mittels Kita-Betreuungsgutscheinen und die Übernahme der Gemeindekosten zu fördern.