Asyl- und Flüchtlingsbereich: Leistungsvertrag genehmigt
Der Gemeinderat hat den Leistungsvertrag als regionaler Partner im Asyl- und Flüchtlingsbereich mit dem Kanton genehmigt. Ebenfalls zugestimmt hat er der Vorlage an den Stadtrat bezüglich der Bildung einer Spezialfinanzierung in diesem Bereich.
Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) des Kantons Bern hat im April 2019 der Stadt Bern den Zuschlag als regionale Partnerin im Perimeter Stadt Bern und Umgebung im Ausschreibungsverfahren zur Neustrukturierung des Asyl- und Flüchtlingsbereichs im Kanton Bern (NA-BE) erteilt. Diese Aufgabe wird seit 1. Juli 2020 gestützt auf einen Leistungsvertrag ausgeführt. Der Gemeinderat hat diesen genehmigt.
Der Leistungsvertrag umfasst die Aufgaben als regionale Partnerin in den Bereich Unterbringung, Beratung und Fallführung, Gesundheit sowie soziale und insbesondere berufliche Integration. Die Laufzeit des Vertrages umfasst achteinhalb Jahre, mit einer Verlängerungsoption um weitere vier Jahre. Er kann erstmals per 31. Dezember 2022 gekündigt werden.
Reglement für neue Spezialfinanzierung
Die mit dem Leistungsvertrag übertragenen Aufgaben werden vollumfänglich vom Kanton finanziert. Die Abgeltung in den verschiedenen Bereichen erfolgt jedoch mit unterschiedlichen Abgeltungsvarianten und Akontozahlungen. So werden etwa die Ausgaben in der Sozialhilfe effektiv abgegolten und die Fallführung / Betreuung mittels Pauschalen. Für die Integration ist eine Grundpauschale vorgesehen pro Person. Weitere Integrationsziele (Erwerb Sprachniveau A1, Aufnahme einer Ausbildung oder einer Erwerbstätigkeit sowie Ablösung aus der Sozialhilfe) werden einzeln mit unterschiedlich hohen Pauschalen abgegolten, sobald diese Ziele erreicht sind. Der Stadt werden daher jährliche Aufwand- oder Ertragsüberschüsse entstehen. Zu deren Ausgleich soll eine Spezialfinanzierung gebildet werden. Der Gemeinderat unterbreitet dem Stadtrat daher das diesbezügliche Reglement zum Entscheid.
Dokumente
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Vortrag an den Stadtrat (PDF, 31.0 KB) |