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27. August 2014 | Gemeinderat, Direktionen

ARA Region Bern: Mitwirkung zur Überbauungsordnung

Der Gemeinderat hat die Überbauungsordnung und den Uferschutzplan Abschnitt Neubrück zuhanden der Mitwirkung und der kantonalen Vorprüfung verabschiedet. Die angepasste Überbauungsordnung schafft die planerischen Grundlagen für die anstehenden Erneuerungs- und Erweiterungsvorhaben der ARA Region Bern. Die ARA Region Bern besteht seit 1967 am Standort Neubrück und erbringt heute eine Reinigungsleistung von rund 400'000 sogenannten Einwohnerwerten (Einwohnende, Pendlerinnen und Pendler, Gewerbe und Industrie). Damit hat die ARA Region Bern ihre Kapazitätsgrenzen erreicht. Gemäss Prognosen werden die Abwassermengen in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Zudem machen verschärfte gesetzliche Vorgaben, zum Beispiel im Bereich der sogenannten Mikroverunreinigungen, den Bau neuer Anlagen nötig. Die neuen Anlagen sollen soweit als möglich in das bestehende Betriebsgelände integriert werden. Zwei neue Anlagen – eine Filtrationsanlage für Mikrovereinigungen und eine Anlage für die Behandlung von Strassenschlamm – sind auf dem für die Erweiterung der ARA Region Bern reservierten Gelände unterhalb der Neubrückstrasse vorgesehen. Die öffentliche Mitwirkung zu den aufgelegten Plänen dauert vom 28. August bis am 10. Oktober 2014. Die dazugehörenden Unterlagen können unter www.bern.ch/online/mitwirkungen heruntergeladen werden.

Informationsdienst Stadt Bern

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