Anpassungen der Gastarife per 1. Januar 2025
Das Klimareglement der Stadt Bern enthält klare Vorgaben zur Transformation der Wärmeversorgung. Damit diese vorangetrieben werden können, wertet Energie Wasser Bern seine Gasprodukte substanziell mit Biogas auf und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Gleichzeitig führt der schrittweise Ausstieg aus der fossilen Gasversorgung dazu, dass Teile des Gasnetzes bis 2045 stillgelegt werden. Konkret bedeutet dieser Schritt höhere Kosten bei der Netznutzung, was sich in den Gastarifen niederschlägt. Dies führt zu einer Erhöhung der Gastarife um durchschnittlich vier Prozent. Der Gemeinderat hat die beantragten Tarifanpassungen bei der Netznutzung und der Gaslieferung per 1. Januar 2025 genehmigt.
Zur Umsetzung des Klimareglements der Stadt Bern im Bereich der Wärme erhöht Energie Wasser Bern den Biogas-Anteil in seinen Produkten schrittweise. Für das Standardprodukt «ewb.Standard.GAS» wird beispielsweise der Anteil Biogas von 25 auf 40 Prozent angehoben. Die ökologische Aufwertung der Gasprodukte führt zwar zu höheren Beschaffungskosten, Energie Wasser Bern kann dies aber mit derzeit tieferen Kosten für Erdgas kompensieren.
Schrittweiser Ausstieg aus der fossilen Gasversorgung
Ebenfalls zur Umsetzung des Klimareglements der Stadt Bern wird Energie Wasser Bern Teile des Gasnetzes bis 2045 schrittweise stilllegen. Dieser Ausstieg aus der fossilen Gasversorgung führt zu höheren Kosten bei der Netznutzung. Energie Wasser Bern trägt aus eigenen Mitteln vorab Sonderabschreibungen in der Höhe von 18 Millionen Franken für die Wertberichtigung der Gasinfrastruktur. Durch die vorzeitige Stilllegung von Teilen des Gasnetzes verkürzt sich auch die Nutzungsdauer. Dies bedeutet, dass buchhalterisch höhere Abschreibungen und die Bildung von Rückstellungen einkalkuliert werden müssen. Diese höheren Kosten werden ab 2025 mittels Tarifanpassung auf alle Gaskund*innen verteilt. Weiter haben gestiegene Betriebs- und Kapitalkosten sowie die Geltendmachung von Unterdeckungen aus vergangenen Jahren negative Auswirkungen auf den Netznutzungstarif.
Auswirkungen auf die Kund*innen
Auf die Kund*innen wirken sich die Erhöhung des Biogasanteils, die Tariferhöhung der Netznutzung Gas sowie die tieferen Beschaffungskosten für Erdgas je nach Bezugsverhalten unterschiedlich stark aus. Für Kund*innen mit dem Standardprodukt und einem jährlichen Verbrauch von 10‘000 Kilowattstunden für das Heizen einer 4½-Zimmerwohnung steigen die Ausgaben um 5.80 Franken pro Monat.
Weitere Informationen zum schrittweisen Ausstieg aus der fossilen Gasversorgung: Medienmitteilung von Energie Wasser Bern
Erhöhung der Gastarife: Haltung des Preisüberwachers
Gemäss Preisüberwachungsgesetz muss bei der Erhöhung von behördlich festgesetzten Preisen der Preisüberwacher angehört werden. Dies ist auch bei den beantragten Gastarifen erfolgt.
Die vom Preisüberwacher geäusserten Vorbehalte beziehen sich primär darauf, dass gemäss seiner Haltung die Kosten für die etappierte Stilllegung des Gasnetzes vor 2050 auf die Endkund*innen abgewälzt werden. Zudem kritisiert er die Bestimmung des Zinssatzes des im Gasnetz gebundenen Kapitals, der sogenannte kalkulatorische Kapitalkostensatz (WACC).
Aus Sicht des Gemeinderats berücksichtigt der Preisüberwacher die übergeordneten klima- und energiepolitischen Überlegungen zu wenig, die hinter der Erhöhung stehen. Für den Gemeinderat ist die etappierte Stilllegung des Gasnetzes und der damit einhergehende Gasausstieg bis 2045, wie es das Reglement über Klimaschutz (Klimareglement) vorsieht, ein zentrales Element, um die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in der Stadt Bern voranzutreiben und die Ziele des Klimareglements zu erreichen. Auch bei einer Stilllegung des Gasnetzes bis 2050 würden Kosten anfallen. Hinzu kommt, dass den rückläufigen Absatzmengen von Erdgas Rechnung getragen werden muss. Schliesslich basiert der von Energie Wasser Bern angewandte WACC-Satz auf anerkannten wissenschaftlichen Methoden, welche von externen Fachpersonen kritisch geprüft wurden.
Aus diesen Gründen hat der Gemeinderat die Tariferhöhung genehmigt und ist den Empfehlungen des Preisüberwachers nicht gefolgt. Die Empfehlung des Preisüberwachers ist nicht bindend.