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1. Dezember 2022 | Gemeinderat, Direktionen

Anpassung des Gebührentarifs

Der Bund schreibt vor, dass die Schweizer Netzbetreiber bis 2027 herkömmliche Stromzähler durch intelligente, digitale Messgeräte – sogenannte Smart Meter – ersetzen müssen. Seit Anfang 2022 baut Energie Wasser Bern Smart Meter im Versorgungsgebiet ein, was für die Kund*innen mehr Transparenz bringt. Für Kund*innen, die den Einbau des neuen Zählers ablehnen, passt Energie Wasser Bern den Gebührentarif für die zusätzlichen Messungs- und Abrechnungsaufwände an. Der Gemeinderat hat die Anpassung des Gebührentarifs genehmigt.

Der Smart Meter ist ein Stromzähler mit dem die Verbrauchsdaten der Kund*innen automatisch an Energie Wasser Bern übermittelt werden können. Kund*innen können mit dem Smart Meter im Kundenportal von Energie Wasser Bern jederzeit ihren Stromverbrauch einsehen und dadurch überprüfen, ob z.B. Stromsparmassnahmen den gewünschten Effekt haben. Zudem muss zukünftig niemand mehr bei den jeweiligen Liegenschaften vorbeikommen, um den Zählerstand abzulesen. Energie Wasser Bern baut seit Anfang 2022 monatlich rund 2000 dieser Smart Meter im Versorgungsgebiet ein.

Der Gebührentarif wurde aufgrund neuer Geschäftsfälle im Zusammenhang mit der Installation der Smart Meter angepasst. Wenn Kund*innen den Einbau eines Smart Meter ablehnen, können nun die zusätzlichen Messungs- und Abrechnungsaufwände, die Energie Wasser Bern entstehen, in Rechnung gestellt werden. Die Kosten für den Einbau eines alternativen Zählers betragen einmalig 150 Franken, die Kosten für eine Ablesung vor Ort betragen 38 Franken pro Ablesung. Der Gemeinderat hat diese Anpassungen genehmigt. Der Tarif tritt ab 1. Januar 2023 in Kraft.

Gleichzeitig wurden Bereinigungen von Unstimmigkeiten und eine Harmonisierung von Tarifstrukturen vorgenommen. Neu gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen Lastgangmessung und Registerwerten beim Messstellenbetrieb. Dafür wird nun klar zwischen der Fernauslesung und der Ablesung vor Ort unterschieden. Es wurde eine Struktur eingefügt, welche die technischen (Fernauslesung) und die rechtlichen (Aufteilung Messstellenbetrieb und Messdienstleistungen) Gegebenheiten abbildet.

Aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise wird der Kundendienst von Energie Wasser Bern mit Anfragen zu Energieverbräuchen, Analysen oder Rechnungskopien teilweise überlastet. Für nicht im Netznutzungsentgelt enthaltene Leistungen, die deutlich über den gewöhnlichen Serviceleistungen liegen, ist eine neue Tarifposition im Gebührentarif vorgesehen.

Den Kund*innen, die bereits über einen Smart Meter verfügen, können in ihrem Kundenportal jederzeit und von überall digital auf ihren Energieverbrauch und weitere Analysen zugreifen (kundenportal.ewb.ch).

Gemeinsame Medienmitteilung des Gemeinderats und Energie Wasser Bern

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