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11. Juni 2020 | Gemeinderat, Direktionen

Anpassung der Bauordnung soll öffentliche Interessen sichern

Die Zonen für öffentliche Nutzungen (ZöN) sichern in der Bauordnung der Stadt Bern Flächen für öffentliche Infrastrukturen wie Schulen, Sportanlagen, Spitäler, Grün- und Freiräume oder Entsorgungshöfe. Damit die baurechtlichen Regelungen zu den ZöN wieder dem kantonalen Recht genügen, will der Gemeinderat die Bauordnung anpassen. Für die entsprechenden Planungsarbeiten unterbreitet er dem Stadtrat einen Kredit in der Höhe von 850’000 Franken. Die Stimmberechtigten stimmen voraussichtlich 2024 über die Teilrevision ab.

Ausreichende und geeignete Flächen für öffentliche Einrichtungen und Infrastrukturen sind für die Entwicklung der Stadt Bern zentral. In der Bauordnung der Stadt Bern sichern die Zonen für öffentliche Nutzungen (ZöN) solche Flächen, die beispielsweise für Schulen, Universitäten, Sport-, Freizeit- und Parkanlagen, Friedhöfe, Stadtgärten, Kirchen, Quartierzentren, Kulturnutzungen, Spitäler oder Entsorgungshöfe in Anspruch genommen werden können. In der Stadt Bern gibt es heute 168 ZöN-Areale, die sich aus insgesamt 740 Parzellen zusammensetzen und im Besitz von 110 Grundeigentümerschaften sind. Darunter befinden sich – nebst der Einwohnergemeinde Bern – die Burgergemeinde Bern, Kirchgemeinden, diverse Bundesämter, der Kanton Bern sowie verschiedene Organisationen, Firmen und Privatpersonen.

Anpassung an kantonales Recht

Bis anhin definierte die Stadt Bern für ihre Zonen für öffentliche Nutzungen lediglich die maximale Bebauungsdichte und allgemeine, sehr offen formulierte Nutzungsbestimmungen. Das kantonale Baugesetz verlangt jedoch, dass neben der möglichen baulichen Dichte, die Nutzungsbestimmungen präziser festgelegt und auch die Grundzüge der Überbauung und Gestaltung geregelt werden. In den vergangenen Jahren musste die Stadt Bern deshalb für 14 Areale Einzelplanungen durchführen, um diese Anforderungen zu erfüllen. Auf mindestens 20 weiteren ZöN-Arealen sind Entwicklungsabsichten bekannt, welche ebenfalls eine zeitnahe Anpassung der Regelungen erfordern. Solche Einzelverfahren sind aufwändig und teuer und können zu zeitlichen Verzögerungen führen, wodurch die rechtzeitige Bereitstellung von Infrastrukturbauten gefährdet ist. Aus diesen Gründen hat der Gemeinderat beschlossen, sämtliche ZöN in der Stadt Bern im Rahmen einer Teilrevision der Bauordnung an die Vorgaben des kantonalen Baugesetzes anzupassen.

Kredit und Volksabstimmung

Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat für diese Teilrevision der Bauordnung einen Kredit in der Höhe von 850’000 Franken. Die Teilrevision der ZöN erfolgt in enger Abstimmung mit den weiteren laufenden und geplanten Teilrevisionen der baurechtlichen Grundordnung. Die notwendige Volksabstimmung über die Teilrevision der ZöN wird voraussichtlich im Jahr 2024 stattfinden.

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Titel
Vortrag an den Stadtrat (PDF, 1.1 MB)

Gemeinderat der Stadt Bern

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