Anhörungsrecht: Ombudsreglement soll angepasst werden
Durch die Totalrevision des kantonalen Polizeigesetzes wird eine Teilrevision des Ombudsreglements der Stadt Bern nötig. Konkret soll mit der Anpassung sichergestellt werden, dass das bisher auf kantonaler Ebene sichergestellte Anhörungsrecht der kommunalen Ombudsperson gegenüber der Kantonspolizei auch weiterhin besteht. Der Gemeinderat hat die entsprechende Vorlage zuhanden des Stadtrats verabschiedet.