Massnahmen gegen illegales Parkieren
Altstadt: Mit einfacheren Regeln gegen Verkehrssünder
Mit der Vereinfachung des Parkier- und Fahrregimes und mehr Polizeikontrollen will der Gemeinderat verstärkt gegen das illegale Parkieren in der Unteren Altstadt vorgehen. Dazu hat er eine Teilrevision der Parkierverordnung Untere Altstadt beschlossen. Die Änderungen treten am 1. Juli 2014 in Kraft und sind in enger Zusammenarbeit mit den Vereinigten Altstadtleisten (VAL) entstanden.
Die Begegnungszone in der Unteren Altstadt stösst bei Passantinnen und Passanten, Fachpersonen, Anwohnenden und Gewerbetreibendenden auf hohe Zufriedenheit und breite Akzeptanz. Was hingegen viele Leute stört, ist die verbreitete illegale Parkierung. Dies ergab die Wirkungs- und Erfolgskontrolle zur Begegnungszone Untere Altstadt, welche die Stadt Bern 2012 durchführte. Als Antwort darauf legte der Gemeinderat im vergangenen Frühling zwei Massnahmenpakete vor. Das erste Massnahmenpaket zielte auf eine besser Wahrnehmung der Vorschriften und eine klare Kommunikation der geltenden Regeln ab, wie beispielsweise eine besser erkennbare Signalisation; diese Massnahmen wurden im Herbst 2013 umgesetzt. Das zweite Paket ermöglicht nun eine Reduktion der vielen Sonderregelungen und Ausnahmen, um die Verständlichkeit zu verbessern und die polizeilichen Kontrollen zu vereinfachen.
Nur noch eine 48-Stunden-Parkkarte statt wie bisher vier Parkkartentypen
Heute stiften die vielen Sonderregelungen und Ausnahmebewilligungen im Bereich des Parkier- und Fahrregimes in den Gassen der Unteren Altstadt Verwirrung. Dies führt dazu, dass es einerseits für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker unklar ist, ob parkieren gestattet oder verboten ist. Folge ist, dass in der Unteren Altstadt eine gehäufte illegale Parkierung festgestellt werden muss. Anderseits erschweren die vielen Ausnahmen die polizeiliche Kontrolle. Um die Situation zu verbessern, hat der Gemeinderat deshalb die Parkierverordnung Untere Altstadt geändert und wie folgt vereinfacht:
- Vereinheitlichung der Ausnahmebewilligungen für Anwohnende
Dank der Aufhebung des Nachtfahrverbots in der Post- und Junkerngasse können die heutigen vier Ausnahmebewilligungen fürs Parkieren auf eine Bewilligung reduziert werden. Neu braucht es für die gesamte Untere Altstadt nur noch eine einheitliche 48-Stunden-Parkkarte. Es handelt sich dabei um eine Jahreskarte, mit der ein Fahrzeug maximal 48 Stunden ununterbrochen parkiert werden kann. - Anpassung der Parkierzeiten für Unternehmen
Die Parkierzeiten für Fahrzeuge, die zur Auslieferung benötigt werden, werden an die veränderten Ladenöffnungszeiten (Donnerstag bis 21h, Samstag bis 17h) angepasst und abends zusätzlich um eine halbe Stunde verlängert. Dies war eine wichtige Forderung des Gewerbes. - Aufhebung der Nachtfahrverbote in der Post- und Junkerngasse
Im Sinne einer Vereinheitlichung und Vereinfachung der Regelungen können neu alle Inhaberinnen und Inhaber von Ausnahmebewilligungen in der gesamten Unteren Altstadt parkieren und somit auch in der Post- und Junkerngasse. Auch dürfen sämtliche berechtigte Fahrzeuglenkende (Zubringerdienst) nachts durch die Gassen fahren.
Das Massnahmenpaket ist in enger Zusammenarbeit mit den Vereinigten Altstadtleisten (VAL) entstanden. Es nimmt gleichzeitig die Anliegen parlamentarischer Vorstösse auf, die das illegale Parkieren in der Unteren Altstadt kritisieren. Sofern keine Beschwerden eingehen, wird die für die Umsetzung erforderliche Teilrevision der Parkierverordnung Untere Altstadt am 1. Juli 2014 in Kraft treten.
Titel | Bearbeitet | Grösse |
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Parkierverordnung Untere Altstadt beschlossene Änderungen (PDF, 113.2 KB) | 13.03.2014 | 113.2 KB |
Parkierverordnung Untere Altstadt geltende Fassung (PDF, 99.1 KB) | 13.03.2014 | 99.1 KB |