Navigieren auf Mediencenter

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

2. März 2021 | Gemeinderat, Direktionen

Abstimmungen: Letzte Chancen zur brieflichen Stimmabgabe

Im Hinblick auf die Abstimmungen vom 7. März ruft die Stadtregierung die Stimmberechtigten erneut dazu auf, von der Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe Gebrauch zu machen. Grund dafür sind die geltenden Corona-Massnahmen, welche die Stimmabgabe im Stimmlokal sowie das Auszählen der Stimmen erschweren. Die Stimmkuverts können noch bis am Donnerstag per A-Post verschickt oder bis am Samstag portofrei in einen der drei städtischen Briefkästen eingeworfen werden.

Um das gesundheitliche Risiko zu minimieren und eine reibungslose Auszählung zu gewährleisten, ruft der Gemeinderat die Bevölkerung dazu auf, möglichst von der brieflichen Stimmabgabe Gebrauch zu machen. Die letzte Möglichkeit dazu bietet sich am Donnerstag, 4. März, per A-Post (Achtung: Leerungszeiten der Post-Briefkästen beachten). Die Frist für die briefliche Stimmabgabe per B-Post endet heute Dienstag. Die drei städtischen Abstimmungsbriefkästen in der Unteren Altstadt (Erlacherhof, Junkerngasse 47), der Oberen Altstadt (Fundbüro, Theatergässchen 2) und in Bümpliz (Bienzgut, Bernstrasse 77) werden am Samstagmittag, 12 Uhr, letztmals geleert.

Stimmlokal Bahnhof wird erneut verlegt

Das Stimmlokal des Stadtteils I im Bahnhof («Tourist Information») wird am kommenden Abstimmungswochenende erneut beim Empfang des Berner Generationenhauses («Burgerspittel») am Bahnhofplatz 2 betrieben. Das Stimmlokal ist wie üblich am Samstag, 6. März, von 8 bis 18 Uhr sowie am Sonntag, 7. März, von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Der Zugang zum Stimmlokal ist signalisiert. Beim bisherigen Standort im Bahnhof werden zudem Plakathinweise angebracht, welche die Stimmberechtigten über die Verlegung des Stimmlokals informieren.

Die restlichen Stimmlokale der Stadt Bern sind am Abstimmungswochenende normal geöffnet. Ebenfalls wie üblich geöffnet ist das Stimmlokal im Erlacherhof am Donnerstag und Freitag von 8 bis 17 Uhr. In sämtlichen Stimmlokalen der Stadt Bern gilt eine Maskenpflicht und ein Mindestabstand von 1,5 Metern. Zudem ist es wichtig, dass die Stimmenden vor Ort ihre Hände desinfizieren, Ansammlungen vermeiden und das Lokal nach der Stimmabgabe rasch verlassen.

Stadtkanzlei

Weitere Informationen.

Archiv

Fusszeile