Abstimmung vom 9. Februar 2020: korrigierte Ergebnisse
Die von der Stadt Bern ermittelten Abstimmungsresultate vom 9. Februar 2020 waren fehlerhaft: Aufgrund einer falschen Scanner-Einstellung wurden bei der Auszählung vereinzelte Ja- und Nein-Stimmen fälschlicherweise als Leerstimmen gewertet. Die daraus resultierende Abweichung liegt im tiefen Promille-Bereich und hat keinerlei Einfluss auf die Gesamtresultate zu den Abstimmungsvorlagen. Der Fehler war nicht technisch bedingt. Die mittels Nachzählung korrigierten Ergebnisse wurden heute Mittwoch amtlich publiziert.
Am Abstimmungssonntag vom 9. Februar 2020 zeigten die standardmässig durchgeführten Kontrollen minime Unstimmigkeiten bei der elektronischen Erfassung der Stimmzettel: Einzelne Ja- und Nein-Stimmen wurden fälschlicherweise als Leerstimmen gewertet. Betroffen waren die Abstimmungsresultate auf allen drei Staatsebenen. Noch während der Auszählung leitete die Stadtkanzlei eine Überprüfung ein. Diese ergab, dass sich die Abweichung im Bereich von ca. zwei Promille bewegte und damit keinerlei Einfluss auf die Gesamtresultate der Abstimmungsvorlagen haben konnte. Die Stadtkanzlei durfte die Resultate am Abstimmungssonntag daher trotz der festgestellten Abweichungen melden beziehungsweise veröffentlichen.
Kein technisch bedingter Fehler
Nach dem Abstimmungswochenende nahm die Stadtkanzlei umgehend Abklärungen auf, um die Ursache der Unstimmigkeiten zu eruieren. Diese ergaben, dass der Fehler auf eine falsche Scanner-Einstellung zurückzuführen war. Aufgrund einer zu geringen Bildauflösung wertete die Software bei der elektronischen Erfassung der Stimmzettel einzelne Ja- und- Nein-Stimmen als Leerstimmen. Die erkannten Ja- und Nein-Stimmen wurden hingegen alle korrekt zugeordnet. Der Fehler war nicht technisch bedingt, sondern hat sich im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten ergeben. Um solche Fehler künftig ausschliessen zu können, wurden der Prozess bereits optimiert und zusätzliche Kontrollmassnahmen aufgenommen.
Nachzählung durchgeführt
In enger Absprache mit der Bundeskanzlei und der Staatskanzlei des Kantons Bern führte die Stadtkanzlei am 5. und 6. März 2020 eine elektronische Nachzählung mit den richtigen Scanner-Einstellungen durch. Die nun vorliegenden korrigierten Resultate bestätigen, dass die Abweichung im tiefen Promille-Bereich liegt und keinen Einfluss auf die Gesamtresultate der städtischen, kantonalen und eidgenössischen Abstimmungsvorlagen hat. Die korrigierten Resultate wurden heute erneut öffentlich publiziert.