Abfahrtanzeigen Untere Altstadt – Verzicht auf Weiterzug
Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts müssen in der Unteren Altstadt vier Abfahrtsanzeigen des öffentlichen Verkehrs demontiert werden. Nach einer sorgfältigen Analyse haben BERNMOBIL, Inclusion Handicap und die Stadt Bern gemeinsam entschieden, auf einen Weiterzug ans Bundesgericht zu verzichten. Grund dafür sind die geringen Erfolgsaussichten einer Beschwerde. BERNMOBIL, Inclusion Handicap und der Gemeinderat bedauern, dass damit den Fahrgästen, insbesondere auch solchen mit Beeinträchtigungen, in der Unteren Altstadt eine wichtige Informationsquelle verloren geht.
An den stärker frequentierten Haltestellen von BERNMOBIL kommen in der Stadt Bern sogenannte dynamische Abfahrtsanzeigen zum Einsatz. Dank ihnen sind die nächsten Abfahrten in Echtzeit sowie weitere wichtige Informationen für die Fahrgäste zum Betrieb des ÖV an allen häufig benutzten Haltestellen auch aus der Distanz gut einsehbar und zudem akustisch abrufbar. Mit Urteil vom 21. April 2022 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass in der Unteren Altstadt vier dieser Abfahrtsanzeigen entfernt werden müssen, weil sie das geschützte Ortsbild beeinträchtigen. Konkret betroffen sind die in der Kram- und Gerechtigkeitsgasse gelegenen Haltestellen der Linie 12: Zytglogge (mit je einer Anzeige stadtein- und -auswärts), Rathaus und Nydeggbrücke (je nur stadteinwärts). Einen anderen Standort in der Oberen Altstadt hat das Bundesverwaltungsgericht als zulässig erachtet.
Geringe Erfolgsaussichten einer Beschwerde
BERNMOBIL, Inclusion Handicap und die Stadt Bern hatten vor dem Bundesverwaltungsgericht die Haltung vertreten, dass die öffentlichen Interessen an den Abfahrtsanzeigen – der erleichtere Zugang von Menschen mit Behinderungen zum ÖV sowie eine attraktive Information für die ÖV-Gäste generell - insgesamt höher zu gewichten seien als die damit verbundene Auswirkung auf das Stadtbild. Das Bundesverwaltungsgericht befand, dass die Anzeigen das geschützte Ortsbild zwar nur leicht beeinträchtigen, gewichtete aber in seinem Urteil die Interessen angesichts der speziellen Bedeutung der Berner Altstadt trotzdem zugunsten des Heimatschutzes.
Nach einer juristischen Analyse sind BERNMOBIL, Inclusion Handicap und die Stadt Bern zum Schluss gekommen, auf einen Weiterzug an das Bundesgericht zu verzichten. Grund dafür sind die geringen Erfolgsaussichten einer allfälligen Beschwerde. Das Bundesgericht könnte die vom Bundesverwaltungsgericht vorgenommene Interessenabwägung nämlich nicht umfassend, sondern lediglich hinsichtlich allfälliger Rechtsfehler überprüfen. Solche sind jedoch nicht ersichtlich.
Bedauern über den Verlust an Fahrgastqualität
Die Abfahrtsanzeigen werden von den Fahrgästen sehr geschätzt. Gegenüber der vom Berner Heimatschutz favorisierten Variante - einem in die Stele integrierten Display - haben sie den Vorteil, dass sie aus Distanz einsehbar sind und standardmässig immer am gleichen Ort an der Haltestelle positioniert werden. Sie erleichtern es damit insbesondere auch Menschen mit Behinderungen, in der Unteren Altstadt autonom unterwegs zu sein. Gerade dieser Stadtteil ist für sie aufgrund zahlreicher Hindernisse besonders herausfordernd. Wegen diesem Mehrwert haben sich Inclusion Handicap, BERNMOBIL und der Gemeinderat für den Erhalt der aktuellen Anzeigen eingesetzt. Sie bedauern, dass die vollwertigen Anzeigen den ÖV-Nutzer*innen nun künftig in der Unteren Altstadt nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Die vier betroffenen Anzeigen werden bis Ende Juni entfernt. Welche Ersatzlösung wann zum Zuge kommen wird, ist noch offen.