Städtische Entsorgungshöfe
Günstigere Tarife für Berner Gewerbebetriebe
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Tarife für den Grossteil der von den Stadtberner Gewerbebetrieben angelieferten Abfälle anzupassen und das Gewerbe künftig gleich wie die städtische Wohnbevölkerung von reduzierten Tarifen profitieren zu lassen. Die angepassten Tarife sollen bereits auf den 1. September 2014 in Kraft treten.
Gestützt auf Artikel 19 des städtischen Abfallreglements vom 25. September 2005 bezahlen Stadtberner Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbetriebe für ihre in den städtischen Entsorgungshöfen angelieferten Abfälle kostendeckende Tarife. Damit bezahlen sie gleich viel wie auswärtige Anlieferer, während die Stadtberner Wohnbevölkerung seit jeher von günstigeren Tarifen profitiert. Diese Regelung hat ihren Ursprung in den Vorgaben der eidgenössischen, kantonalen und städtischen Gesetzgebung, wonach die genannten Betriebe grundsätzlich selber für die Entsorgung ihrer Abfälle verantwortlich sind und deshalb, wenn sie trotzdem die öffentlichen Entsorgungshöfe benutzen, kostendeckende Tarife bezahlen sollen.
Modernes Abrechnungssystem führt zu höheren Beträgen
Seit der Wiedereröffnung im Februar 2014 kommt im modernisierten Entsorgungshof Fellerstrasse ein direkt messbarer Gewichtstarif zur Anwendung. Weil die bisherigen Volumentarife naturgemäss mit einer gewissen Schätzungenauigkeit behaftet waren und zudem in der Regel zu Gunsten der Kundschaft ausgelegt wurden, bezahlen nun insbesondere Kundinnen und Kunden, die grosse Mengen vorbeibringen und dafür Vollkostentarife bezahlen, höhere Beträge. Betroffen sind damit namentlich die Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbetriebe.
Reduzierte Tarife für Stadtberner Gewerbebetriebe
Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung beschlossen, die in der Stadt Bern ansässigen Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbetriebe soweit möglich ebenfalls von reduzierten Tarifen profitieren zu lassen. Gemäss übergeordnetem Recht ist dies für all jene Abfälle umsetzbar, welche die Betriebe nicht zwingend selber entsorgen müssen, also normale Siedlungsabfälle und Abfälle vergleichbarer Zusammensetzung. Für Sonderabfälle und andere kontrollpflichtige Abfälle sollen die Stadtberner Betriebe hingegen weiterhin Vollkostentarife bezahlen.
Die Tarifreduktion erfordert eine Anpassung des Tarifs vom 8. November 2006 für die Entsorgung von selbst angelieferten Abfällen (SAT). Diese Anpassung fällt in die Kompetenz des Gemeinderats, wird nun ordentlich publiziert und soll - sofern keine Beschwerden eingehen - auf den 1. September 2014 in Kraft treten.
Die Veränderungen auf einen Blick
Die Stadtberner Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbetriebe profitieren neu von folgenden Tarifreduktionen:
Abfallart alter Tarif (pro kg) neuer Tarif (pro kg)
Grobsperrgut brennbar Fr. 0.50 Fr. 0.30
Grobsperrgut unbrennbar Fr. 0.30 Fr. 0.20
Gartenabfälle Fr. 0.40 Fr. 0.20
Unsortiert angelieferte Abfälle Fr. 1.00 Fr. 0.60