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13. Mai 2013 | Gemeinderat, Direktionen

Beschaffungswesen

Gemeinderat gegen höhere Schwellenwerte bei Beschaffungen

Der Gemeinderat ist dagegen, dass die Schwellenwerte bei Beschaffungen angehoben werden. Dies schreibt er in einer Vernehmlassung zum kantonalen Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Zudem hat er beschlossen, die Berufsbildung sowie die Förderung der Arbeitsintegration von Langzeitarbeitslosen und Behinderten künftig bei der Firmenwahl im Rahmen von städtischen Einladungsverfahren nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Gemäss Revisionsentwurf für das kantonale Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen sollen die Schwellenwerte zur Bestimmung der Verfahrensart bei Beschaffungen der öffentlichen Hand (Freihändiges Verfahren, Einladungsverfahren, Offenes Verfahren) angehoben werden. Der Gemeinderat spricht sich in seiner Stellungnahme an die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern gegen die vorgesehenen Änderungen aus. Die Verfahrensart bei der Vergabe öffentlicher Aufträge hat einen wesentlichen Einfluss auf die Kosten: Je stärker bei Beschaffungen der Wettbewerb spielt, desto tiefer fällt der Beschaffungspreis aus. Bei höheren Schwellenwerten werden häufiger Beschaffungsverfahren mit geringerer Konkurrenz durchgeführt werden, womit die Beschaffungskosten für den Kanton und die bernischen Gemeinden steigen werden. Unerwünscht ist zudem, dass mit der geplanten Anhebung der Schwellenwerte die Märkte wieder vermehrt abgeschottet würden.

In seiner Stellungnahme regt der Gemeinderat weiter an, in der nach dem Gesetz ebenfalls zu revidierenden Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen Leistungen zu Gunsten der Berufsbildung sowie zur Förderung der Arbeitsintegration von Langzeitarbeitslosen und Behinderten als mögliche Zuschlagskriterien aufzuführen. Gleichzeitig hat er beschlossen, diese Kriterien bei der Firmenauswahl im Rahmen von städtischen Einladungsverfahren nach Möglichkeit neu zu berücksichtigen.

 

Informationsdienst Stadt Bern

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