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28. März 2013 | Gemeinderat, Direktionen

Gebührenpflicht wird ausgedehnt

Parkieren kostet künftig auch sonntags

Im Rahmen der Massnahmen zur Verbesserung des Finanzhaushalts hat der Gemeinderat beschlossen, dass auf sämtlichen gebührenpflichtigen Parkplätzen der Stadt Bern künftig die Parkgebühr auch am Sonntag zu entrichten ist.

Die Stadt Bern bewirtschaftet heute rund 2700 gebührenpflichtige Parkplätze, die sich auf gut 90 Standorte auf dem ganzen Stadtgebiet verteilen. Auf knapp zwei Drittel dieser Parkplätze ist das Parkieren am Sonntag gebührenfrei. An drei Standorten ist auch am Samstag keine Gebühr zu entrichten. Am Wochenende bereits gebührenpflichtig sind gut ein Drittel der bewirtschafteten Parkplätze, und zwar namentlich an Standorten mit intensivem Freizeitverkehr und hoher Publikumsfrequenz (z. B. untere Altstadt, Umgebung Bärenpark und Tierpark, Hallen- und Freibäder).

Ab Herbst 2013 gilt für alle bewirtschafteten Parkplätze eine Gebührenpflicht fürs ganze Wochenende. Gleichzeitig wird eine Vereinheitlichung der gebührenpflichtigen Zeiten angestrebt. Neu gilt stadtweit in aller Regel die Gebührenpflicht täglich von 07.00 bis 19.00 Uhr. Ausnahmen bilden unter anderem die Standorte im Altstadtperimeter (24-Stunden Regime), die Schützenmatte (Gebührenpflicht 07.00 bis 22.00 Uhr) oder Parkplätze in der Nähe von Hallen- und Freibädern (Gebührenpflicht bis 20.00 Uhr bzw. bis 22.00 Uhr).

Der Gemeinderat hat die Ausdehnung der Gebührenpflicht, welche demnächst im Anzeiger Region Bern publiziert wird,  im Rahmen seiner Haushaltverbesserungsmassnahmen beschlossen.

 

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün

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