Gebührenpflicht wird ausgedehnt
Parkieren kostet künftig auch sonntags
Im Rahmen der Massnahmen zur Verbesserung des Finanzhaushalts hat der Gemeinderat beschlossen, dass auf sämtlichen gebührenpflichtigen Parkplätzen der Stadt Bern künftig die Parkgebühr auch am Sonntag zu entrichten ist.
Die Stadt Bern bewirtschaftet
heute rund 2700 gebührenpflichtige Parkplätze, die sich auf gut 90 Standorte
auf dem ganzen Stadtgebiet verteilen. Auf knapp zwei Drittel dieser Parkplätze
ist das Parkieren am Sonntag gebührenfrei. An drei Standorten ist auch am
Samstag keine Gebühr zu entrichten. Am Wochenende bereits gebührenpflichtig
sind gut ein Drittel der bewirtschafteten Parkplätze, und zwar namentlich an
Standorten mit intensivem Freizeitverkehr und hoher Publikumsfrequenz (z. B.
untere Altstadt, Umgebung Bärenpark und Tierpark, Hallen- und Freibäder).
Ab Herbst 2013 gilt für alle
bewirtschafteten Parkplätze eine Gebührenpflicht fürs ganze Wochenende.
Gleichzeitig wird eine Vereinheitlichung der gebührenpflichtigen Zeiten
angestrebt. Neu gilt stadtweit in aller Regel die Gebührenpflicht täglich von
07.00 bis 19.00 Uhr. Ausnahmen bilden unter anderem die Standorte im
Altstadtperimeter (24-Stunden Regime), die Schützenmatte (Gebührenpflicht 07.00
bis 22.00 Uhr) oder Parkplätze in der Nähe von Hallen- und Freibädern
(Gebührenpflicht bis 20.00 Uhr bzw. bis 22.00 Uhr).
Der Gemeinderat hat die Ausdehnung
der Gebührenpflicht, welche demnächst im Anzeiger Region Bern publiziert
wird, im Rahmen seiner
Haushaltverbesserungsmassnahmen beschlossen.