Kredit für Erschliessung Schermenareal
Vier Bushaltestellen für die Wölflistrasse
An der Wölflistrasse sollen für die Buslinie 28 vier Haltestellen eingerichtet werden. Der Gemeinderat hat dafür zuhanden des Stadtrats eine Kreditvorlage von 600‘000 Franken verabschiedet.
Das Schermenareal hat sich seit Verabschiedung der neuen Zonenplanung im Jahr 2005 zu einem stark genutzten Wirtschaftsraum entwickelt, welcher Platz für verschiedene grössere Unternehmungen bietet. Damit gehen zusätzliche Bedürfnisse des öffentlichen Verkehrs einher: Seit vergangenem Dezember verkehrt die Buslinie 28 neu in beiden Richtungen auf der Wölflistrasse. Dies macht Strassenanpassungen und vier neue Bushaltestellen erforderlich, welche die bisherigen Provisorien ersetzen. Zu diesem Zweck hat der Gemeinderat zuhanden des Stadtrats eine Kreditvorlage über 600‘000 Franken verabschiedet. Die Finanzierung erfolgt via Aufstockung des seinerzeitigen Kredits von 1,35 Millionen Franken, welchen der Stadtrat im November 2006 als Gemeindebeitrag an die geplante Erschliessung des Schermenareals bewilligt hatte.
Realisierung im Spätsommer 2013
Ursprünglich hätten rechtzeitig zum Fahrplanwechsel im Dezember 2012 neue Bushaltestellen als Provisorien bereit stehen sollen. Provisorien deshalb, weil die definitiven Standorte der Haltestellen erst in rund fünf Jahren – nach Realisierung weiterer Bauprojekte – festgelegt werden können. Indessen verweigerte das Regierungsstatthalteramt der Stadt die Baubewilligung und verlangte, die vier provisorischen Haltestellen müssten dem Behindertengleichstellungsgesetz genügen und insbesondere Haltestellenkanten von 22 cm Höhe aufweisen.
Das überarbeitete Bauprojekt für die Haltestellen liegt nun vor, das Baugesuch wird parallel zur Kreditbeschaffung eingereicht. Werden die benötigten Mittel durch den Stadtrat bewilligt und gegen das neue Baugesuch keine Einsprachen erhoben, so können die Haltestellen im Spätsommer 2013 realisiert werden.
Durchfahrtssperre zur Papiermühlestrasse
Die Durchfahrt von der Wölflistrasse in die Papiermühlestrasse ist gemäss Überbauungsordnung nur dem Veloverkehr und dem öffentlichen Verkehr gestattet, nicht jedoch dem motorisierten Individualverkehr. Erfahrungsgemäss genügt zur Durchsetzung eines derartigen Verkehrsregimes die Signalisation allein nicht. Daher soll im Bereich des Jüdischen Friedhofs eine physische Durchfahrtssperre mit einem versenkbaren und zwei fixen Pollern errichtet werden, welche ebenfalls mit dem beantragten Kredit finanziert wird.
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Titel | Bearbeitet | Grösse |
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Vortrag Erschliessung Schermenareal (PDF, 94.9 KB) | 07.12.2017 | 94.9 KB |