Nachkredite sollen rechtzeitig eingeholt werden
Stadtinterner Sanktionierungsmechanismus beschlossen
Nachkredite sollen durch ein kreditzuständiges Organ gesprochen werden, bevor bereits Geld ausgegeben worden ist. Um diesem Prinzip Nachdruck zu verleihen, hat der Gemeinderat mit Änderungen in der Organisationsverordnung einen neuen Sanktionierungsmechanismus beschlossen. Demnach wird städtischen Dienststellen, welche die Vorgaben missachten, der Globalkredit in der Folge einmalig gekürzt. Der Gemeinderat verspricht sich damit eine disziplinierende Wirkung und erfüllt die Forderung einer durch den Stadtrat überwiesenen Motion.
Die Stadt Bern erfüllt ihre
Aufgaben nach dem Grundsatz der wirkungsorientierten Verwaltungsführung. So
verabschieden die Stimmberechtigen mit dem Produktegruppenbudget für einzelne
Produkte und Produktegruppen übergeordnete Ziele und Steuerungsvorgaben sowie
entsprechende Globalkredite. Fallen nicht budgetierte Kosten an, sind diese
innerhalb der jeweiligen Globalkredite zu kompensieren. Sobald sich dennoch
eine Kreditüberschreitung abzeichnet, ist gemäss Gemeindeordnung ein Nachkredit
einzuholen, bevor der Globalkredit überschritten wird. Ähnliches gilt für
Verpflichtungskredite (Kredite für wiederkehrende Konsumausgaben und
Investitionskredite). Da die Vorgaben der Gemeindeordnung verschiedentlich
nicht eingehalten worden sind, hat der Gemeinderat entschieden, einen
Sanktionierungsmechanismus für fehlbare städtische Dienststellen einzuführen. Damit
erfüllt er die Forderung einer durch den Stadtrat erheblich erklärten Motion, die
verlangt, dass Mehrausgaben gegenüber dem Budget beziehungsweise gegenüber
einem bewilligten Kredit ohne vorgängige Bewilligung durch das zuständige Organ
im folgenden Rechnungsjahr zu kompensieren sind.
Kürzung von Globalkrediten als Sanktion
Wird ein Globalkredit
überschritten, bevor vom gemäss Gemeindeordnung zuständigen Organ (Gemeinderat,
Stadtrat oder Stimmberechtigte) ein Nachkredit beschlossen worden ist, wird der
Globalkredit der betreffenden Dienststelle neu im nächsten Rechnungsjahr einmalig
im Umfang der Überschreitung des Globalkredits gekürzt. Gleiches gilt für
überschrittene Verpflichtungskredite. Bei Überschreitungen von Investitionskrediten
grösser als 2 % der Kreditsumme ohne Genehmigung, wird der Globalkredit der
verursachenden Dienststelle im Rechnungsjahr, das der Prüfung der
Kreditabrechnung folgt, einmalig um 10 % der gesamten Kreditüberschreitung
gekürzt. Bei Überschreitungen von weniger als Fr. 25 000.00 erfolgt bei
Investitionskrediten keine Sanktion. Mit der unterschiedlichen Behandlung von
Investitionskrediten soll vermieden werden, dass die Investitionstätigkeit der
Stadt Bern negativ beeinflusst wird.
Verstärkte Kontrolle von Krediten und Kreditabrechnungen
Die neuen Vorgaben bergen das
Risiko, dass Kredite mit zu hohen Reserven beantragt werden und dass bei sich
abzeichnenden Kreditüberschreitungen Kosten über die laufenden Ausgaben oder über
andere Kredite gedeckt werden. Der Gemeinderat wird daher ab Einführung der
neuen Regelungen per 1. Januar 2014 eine verstärkte Kontrolle von Krediten und
Kreditabrechnungen veranlassen.
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Titel | Bearbeitet | Grösse |
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Vortrag Sanktionierung Nachkredite (PDF, 102.6 KB) | 07.12.2017 | 102.6 KB |