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13. Februar 2013 | Gemeinderat, Direktionen

Nachkredite sollen rechtzeitig eingeholt werden

Stadtinterner Sanktionierungsmechanismus beschlossen

Nachkredite sollen durch ein kreditzuständiges Organ gesprochen werden, bevor bereits Geld ausgegeben worden ist. Um diesem Prinzip Nachdruck zu verleihen, hat der Gemeinderat mit Änderungen in der Organisationsverordnung einen neuen Sanktionierungsmechanismus beschlossen. Demnach wird städtischen Dienststellen, welche die Vorgaben missachten, der Globalkredit in der Folge einmalig gekürzt. Der Gemeinderat verspricht sich damit eine disziplinierende Wirkung und erfüllt die Forderung einer durch den Stadtrat überwiesenen Motion.

Die Stadt Bern erfüllt ihre Aufgaben nach dem Grundsatz der wirkungsorientierten Verwaltungsführung. So verabschieden die Stimmberechtigen mit dem Produktegruppenbudget für einzelne Produkte und Produktegruppen übergeordnete Ziele und Steuerungsvorgaben sowie entsprechende Globalkredite. Fallen nicht budgetierte Kosten an, sind diese innerhalb der jeweiligen Globalkredite zu kompensieren. Sobald sich dennoch eine Kreditüberschreitung abzeichnet, ist gemäss Gemeindeordnung ein Nachkredit einzuholen, bevor der Globalkredit überschritten wird. Ähnliches gilt für Verpflichtungskredite (Kredite für wiederkehrende Konsumausgaben und Investitionskredite). Da die Vorgaben der Gemeindeordnung verschiedentlich nicht eingehalten worden sind, hat der Gemeinderat entschieden, einen Sanktionierungsmechanismus für fehlbare städtische Dienststellen einzuführen. Damit erfüllt er die Forderung einer durch den Stadtrat erheblich erklärten Motion, die verlangt, dass Mehrausgaben gegenüber dem Budget beziehungsweise gegenüber einem bewilligten Kredit ohne vorgängige Bewilligung durch das zuständige Organ im folgenden Rechnungsjahr zu kompensieren sind.

Kürzung von Globalkrediten als Sanktion
Wird ein Globalkredit überschritten, bevor vom gemäss Gemeindeordnung zuständigen Organ (Gemeinderat, Stadtrat oder Stimmberechtigte) ein Nachkredit beschlossen worden ist, wird der Globalkredit der betreffenden Dienststelle neu im nächsten Rechnungsjahr einmalig im Umfang der Überschreitung des Globalkredits gekürzt. Gleiches gilt für überschrittene Verpflichtungskredite. Bei Überschreitungen von Investitionskrediten grösser als 2 % der Kreditsumme ohne Genehmigung, wird der Globalkredit der verursachenden Dienststelle im Rechnungsjahr, das der Prüfung der Kreditabrechnung folgt, einmalig um 10 % der gesamten Kreditüberschreitung gekürzt. Bei Überschreitungen von weniger als Fr. 25 000.00 erfolgt bei Investitionskrediten keine Sanktion. Mit der unterschiedlichen Behandlung von Investitionskrediten soll vermieden werden, dass die Investitionstätigkeit der Stadt Bern negativ beeinflusst wird.

Verstärkte Kontrolle von Krediten und Kreditabrechnungen
Die neuen Vorgaben bergen das Risiko, dass Kredite mit zu hohen Reserven beantragt werden und dass bei sich abzeichnenden Kreditüberschreitungen Kosten über die laufenden Ausgaben oder über andere Kredite gedeckt werden. Der Gemeinderat wird daher ab Einführung der neuen Regelungen per 1. Januar 2014 eine verstärkte Kontrolle von Krediten und Kreditabrechnungen veranlassen.

 

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Titel Bearbeitet Grösse
Vortrag Sanktionierung Nachkredite (PDF, 102.6 KB) 07.12.2017 102.6 KB

Informationsdienst Stadt Bern

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