Gemeinderat verabschiedet Abstimmungsbotschaft
Betreuungsgutscheine: Stadtratsvorlage gegen Volksvorschlag
Am 9. Juni 2013 stimmen Bernerinnen und Berner erneut über die Betreuungsgutscheine in Kindertagesstätten ab. Sie entscheiden, ob sie die Vorlage des Stadtrats annehmen oder den Volksvorschlag des überparteilichen Komitees unterstützen wollen. Der Gemeinderat hat die entsprechende Vorlage an die Stimmberechtigten zuhanden des Stadtrats verabschiedet.
Die Volksabstimmung vom 15. Mai
2011 brachte der Stadt Bern einen Systemwechsel in Sachen Kindertagesstätten
(Kitas). Die Berner Stimmberechtigten sprachen sich für die Einführung von
Betreuungsgutscheinen aus. Dies bedeutet, dass ab 2014 nicht mehr die Kitas,
sondern die Eltern subventioniert werden sollen. Sie erhalten einen
Betreuungsgutschein, den sie in allen zugelassenen Kitas in der Stadt Bern einlösen
können.
Referendum gegen Reglement
Nach dieser Abstimmung erarbeitete
die Stadt Bern ein entsprechendes Betreuungsreglement. Dieses «Reglement über
die familienergänzende Betreuung von Kindern und Jugendlichen» (FEBR) wurde im
August 2012 vom Stadtrat verabschiedet. In der Folge ergriff ein
überparteiliches Komitee das konstruktive Referendum zum FEBR und reichte im
November 2012 den Volksvorschlag «Betreuungsgutscheine ja, aber fair» ein.
Dieser Volksvorschlag stellt die geplante Einführung von städtischen Betreuungsgutscheinen
nicht grundsätzlich in Frage, will das vom Stadtrat beschlossene Reglement aber
in drei Punkten abändern.
Obergrenze für Tarife und Defizitgarantie
Die Umsetzungsvorschläge der
Initiantinnen und Initianten des Volksvorschlags betreffen erstens die
Elternbeiträge. Die Stadtratsvorlage sieht vor, die Obergrenze für Tarife
abzuschaffen, welche Eltern zu bezahlen haben. Der Volksvorschlag hingegen
möchte den bisher bestehenden Maximaltarif beibehalten. Zweitens will der
Volksvorschlag an der Defizitgarantie für öffentliche Kitas festhalten. Der
Stadtrat hingegen will im Bereich Kinderbetreuung mehr freien Markt. Das
Stadtratsreglement schafft deshalb die Defizitgarantie ab.
Wer setzt Fixbeitrag fest?
Der dritte Änderungsvorschlag
betrifft den Fixbeitrag, der dafür vorgesehen ist, die höheren Kosten in der
Stadt gegenüber den tieferen kantonalen Normkosten auszugleichen. Gemäss
Stadtratsvorlage soll das Parlament selbst diesen Betrag festsetzen. Der
Volksvorschlag sieht vor, dass der Gemeinderat die Höhe des Fixbeitrags bestimmt.
Die Abstimmungsbotschaft geht nun
an den Stadtrat. Als Abstimmungstermin ist der 9. Juni 2013 vorgesehen.
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Abstimmungsbotschaft Vortrag (PDF, 170.3 KB) | 07.12.2017 | 170.3 KB |