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12. Dezember 2012 | Gemeinderat, Direktionen

Zweijähriger Kindergarten ab 2013 obligatorisch

Neuer Stichtag für Eintritt in den Kindergarten

Ab nächstem Schuljahr ist der zweijährige Kindergarten obligatorisch. So schreibt es das Volksschulgesetz des Kantons Bern vor. Dadurch verschiebt sich in der Stadt Bern der Stichtag für den Kindergarteneintritt. Alle Kinder, die bis zum 31. Mai 2013 das vierte Altersjahr zurückgelegt haben, treten nach den Sommerferien 2013 in den Kindergarten ein. Der Gemeinderat hat eine entsprechende Übergangsregelung beschlossen.

In der Stadt Bern gilt heute: Kinder, die bis zum 30. April (Stichtag) das 4. Altersjahr zurückgelegt habe, können nach den Sommerferien in den Kindergarten eintreten. Das erste Kindergartenjahr ist freiwillig. Neu schreibt das kantonale Volksschulgesetz vor, dass der Kindergarten ab 1. August 2013 für alle Kinder obligatorisch ist und zwei Jahre dauert. Bis am 1. August 2015 muss zudem der Stichtag für den Kindergarteneintritt vom 1. Mai auf den 1. August verlegt werden. Diese kantonale Vorgabe hätte im Rahmen der jüngsten Teilrevision des Schulreglements in der Stadt Bern übernommen werden sollen. 

Stadtrat entschied «Nichteintreten»
Nachdem der Stadtrat am 15. November 2012 auf die Teilrevision des Schulreglements nicht eingetreten ist, muss die Stadt Bern den zweijährigen Kindergarten und die Verlegung des Stichtags auf separatem Weg umsetzen. Gemäss kantonalen Vorgaben ist die Gemeinde frei, eine Übergangsregelung dazu festzulegen. Juristische Abklärungen haben ergeben, dass der Gemeinderat dafür zuständig ist. 

Gestaffelte Verlegung des Stichtags
Der Gemeinderat hat sich dafür entschieden, den Stichtag für den Kindergarteneintritt gestaffelt zu verlegen, damit der Andrang auf die Kindergärten in der Übergangszeit in etwa gleich bleibt und nicht in einem Jahr besonders stark ansteigt und die Infrastruktur überlastet. 

Das heisst: Kinder, die bis zum 31. Mai 2013 das vierte Altersjahr zurückgelegt haben, treten auf das Schuljahr 2013/14 in den Kindergarten ein. Kinder, die bis zum 30. Juni 2014 das vierte Altersjahr zurückgelegt haben, treten auf das Schuljahr 2014/15 in den Kindergarten ein. Eltern können ihr Kind ein Jahr später eintreten lassen. Es gilt aber trotzdem das Kindergartenobligatorium von zwei Jahren. 

Die Kindergarteneinschreibung in der Stadt Bern für das Schuljahr 2013/2014 findet am 31. Januar 2013 statt. Eltern von kindergartenpflichtigen Kindern werden in der ersten Schulwoche im neuen Jahr per Post dazu eingeladen.

 

Informationsdienst der Stadt Bern

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