Informationsveranstaltung
Information und Beratung zum Thema Ergänzungsleistungen
Bezügerinnen und Bezüger von AHV- und IV-Renten haben das Recht auf Ergänzungsleistungen, wenn das Einkommen aus den Renten nicht ausreicht. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung bietet das Alters- und Versicherungsamt den Rentnerinnen und Rentnern die Gelegenheit, sich einen vertieften Einblick ins Thema zu verschaffen.
Wann hat jemand Anspruch auf
Ergänzungsleistungen? Welche Faktoren spielen bei der Berechnung der
Ergänzungsleistungen eine Rolle? Mit solchen Fragen sind Rentnerinnen und
Rentner konfrontiert, wenn ihre AHV- oder IV-Renten nicht ausreichen und sie
Ergänzungsleistungen beantragen möchten. Weil bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen
zahlreiche gesetzliche Bestimmungen zur Anwendung kommen, bietet das Alters-
und Versicherungsamt anlässlich der Informationsveranstaltung Interessierten
die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Ausserdem besteht die Möglichkeit, sich am
Schluss der Veranstaltung individuell beraten zu lassen. Sie haben ausserdem
die Möglichkeit, sich über weitere Angebote und Dienstleistungen für die
nachberufliche Phase zu informieren.
Am Informationsanlass wird auch auf
wichtige Aspekte, wie
zum Beispiel die Bedeutung von Vermögen, die Auswirkungen von Schenkungen und
Erbvorbezügen und das konkrete Vorgehen bei der Geltendmachung der
Zusatzleistungen eingegangen. Die nächste Informationsveranstaltung findet
statt am
Mittwoch, 24. Oktober 2012, 14.00 bis 16.00,
im Kirchgemeindehaus
Paulus
Freiestrasse
20
3012 Bern
(Bus Nr. 12 Länggasse bis Haltestelle Unitobler)