Kurznachrichten des Gemeinderats
Spielplatz in der Elfenau wird vergrössert
Der Gemeinderat hat einen Kredit von 290‘000 Franken für die
Sanierung und Erweiterung des Spielplatzes Elfenau bewilligt. Davon wird
ein Anteil von 155‘000 Franken aus den Mehrwertabschöpfungszahlungen
bestritten, welche die von Umzonungen profitierenden Grundeigentümer entrichtet
haben. Mit dem Kredit soll der bestehende Spielplatz komplett saniert und
umgestaltet sowie um rund 1‘500 Quadratmeter erweitert werden. Damit wird in der Elfenau ein
attraktiver Spielplatz mit Angeboten für sämtliche Altersgruppen zur Verfügung
stehen. Die Detailplanung für die Umgestaltung des Spielplatzes wird nach dem
bewährten Programm zur Wohnumfeldverbesserung (WUV) in enger Zusammenarbeit mit
der Quartierbevölkerung erfolgen. Die Bauarbeiten werden mehrere Wochen dauern;
der neue Spielplatz wird ab Herbst 2013 zur Verfügung stehen.
Kredit für Belagssanierungen an der Papiermühlestrasse
Der Fahrbelag und die Werkleitungen im
Bereich der Papiermühlestrasse müssen zwischen der Reiterstrasse und dem
Guisanplatz saniert werden. Die Arbeiten erfolgen in zwei Etappen. Als Sofortmassnahme
werden im Sommer 2013 die stark beschädigten Mikrobeläge an der
Fahrbahnoberfläche instand gesetzt. Dazu hat der Gemeinderat einen Kredit von
250‘000 Franken bewilligt. In einer zweiten Phase – nach einer Realisierung des
Tram Region Bern – werden sodann der gesamte Strassenoberbau saniert und
umfangreiche Werkleitungsarbeiten ausgeführt; diese Arbeiten werden nach heutiger
Planung in etwa im Jahr 2020 anfallen. Die Kredite für diese zweite Phase
werden zu gegebener Zeit beantragt.
Rentenauszahlung ehemaliger Regierungsmitglieder soll geändert werden
Der Gemeinderat
schlägt dem Stadtrat eine Teilrevision des Altersvorsorgereglements vor.
Angepasst werden sollen die Auszahlungsmodalitäten; demnach sollen die Renten
nicht mehr durch die Stadt, sondern durch die Personalvorsorgekasse ausbezahlt
werden. Damit will der Gemeinderat sicherstellen, dass die Stadt nicht
verpflichtet wird, Sozialabgaben auf nie bezogenen Ruhegehältern zu entrichten.
Mit dieser Änderung lehnt sich die Stadt an die Praxis des Kantons Bern und des
Bundes an. Sie führt nicht zu Mehrkosten, der Anspruch auf Altersvorsorge
bleibt unverändert.
Downloads
Titel | Bearbeitet | Grösse |
---|---|---|
Synopse Altersvorsorgereglement (PDF, 116.9 KB) | 07.12.2017 | 116.9 KB |
Vortrag Altersvorsorgereglement (PDF, 99.0 KB) | 07.12.2017 | 99.0 KB |