Navigieren auf Mediencenter

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

31. Oktober 2012 | Gemeinderat, Direktionen

Kurznachrichten des Gemeinderats

Spielplatz in der Elfenau wird vergrössert
Der Gemeinderat hat einen Kredit von 290‘000 Franken für die Sanierung und Erweiterung des Spielplatzes Elfenau bewilligt. Davon wird ein Anteil von 155‘000 Franken aus den Mehrwertabschöpfungszahlungen bestritten, welche die von Umzonungen profitierenden Grundeigentümer entrichtet haben. Mit dem Kredit soll der bestehende Spielplatz komplett saniert und umgestaltet sowie um rund 1‘500 Quadratmeter erweitert werden. Damit wird in der Elfenau ein attraktiver Spielplatz mit Angeboten für sämtliche Altersgruppen zur Verfügung stehen. Die Detailplanung für die Umgestaltung des Spielplatzes wird nach dem bewährten Programm zur Wohnumfeldverbesserung (WUV) in enger Zusammenarbeit mit der Quartierbevölkerung erfolgen. Die Bauarbeiten werden mehrere Wochen dauern; der neue Spielplatz wird ab Herbst 2013 zur Verfügung stehen.

Kredit für Belagssanierungen an der Papiermühlestrasse
Der Fahrbelag und die Werkleitungen im Bereich der Papiermühlestrasse müssen zwischen der Reiterstrasse und dem Guisanplatz saniert werden. Die Arbeiten erfolgen in zwei Etappen. Als Sofortmassnahme werden im Sommer 2013 die stark beschädigten Mikrobeläge an der Fahrbahnoberfläche instand gesetzt. Dazu hat der Gemeinderat einen Kredit von 250‘000 Franken bewilligt. In einer zweiten Phase – nach einer Realisierung des Tram Region Bern – werden sodann der gesamte Strassenoberbau saniert und umfangreiche Werkleitungsarbeiten ausgeführt; diese Arbeiten werden nach heutiger Planung in etwa im Jahr 2020 anfallen. Die Kredite für diese zweite Phase werden zu gegebener Zeit beantragt.

Rentenauszahlung ehemaliger Regierungsmitglieder soll geändert werden
Der Gemeinderat schlägt dem Stadtrat eine Teilrevision des Altersvorsorgereglements vor. Angepasst werden sollen die Auszahlungsmodalitäten; demnach sollen die Renten nicht mehr durch die Stadt, sondern durch die Personalvorsorgekasse ausbezahlt werden. Damit will der Gemeinderat sicherstellen, dass die Stadt nicht verpflichtet wird, Sozialabgaben auf nie bezogenen Ruhegehältern zu entrichten. Mit dieser Änderung lehnt sich die Stadt an die Praxis des Kantons Bern und des Bundes an. Sie führt nicht zu Mehrkosten, der Anspruch auf Altersvorsorge bleibt unverändert.

 

Downloads

Downloads
Titel Bearbeitet Grösse
Synopse Altersvorsorgereglement (PDF, 116.9 KB) 07.12.2017 116.9 KB
Vortrag Altersvorsorgereglement (PDF, 99.0 KB) 07.12.2017 99.0 KB

Informationsdienst der Stadt Bern

Weitere Informationen.

Archiv

Fusszeile