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5. September 2012 | Gemeinderat, Direktionen

Littering-Entscheid des Bundesgerichts: Vorlage an den Stadtrat

Nachtragskredit für Gebühren-Rückerstattung beantragt

Der Gemeinderat hat seine definitiven Anträge zur Abwicklung des Littering-Urteils des Bundesgerichts verabschiedet: Damit die Stadtregierung den Gebührenpflichtigen wie angekündigt die zwischen 2007 und 2012 zu viel bezahlten Grundgebühren zurückerstatten kann, legt sie dem Stadtrat einen Nachtragskredit von 19.65 Millionen Franken vor. Zudem beantragt sie eine Teilrevision des Abfallreglements. Der Stadtrat wird die gemeinderätliche Vorlage nach den Herbstferien beraten.

Wie der Gemeinderat nach der Analyse des Littering-Urteils des Bundesgerichts vom 21. Februar 2012 angekündigt hat, will er den Gebührenpflichtigen die seit 2007 zu viel bezahlten Grundgebührenanteile zurückerstatten. Dabei sollen die Rückzahlungen für die Jahre 2011 und 2012 von Amtes wegen erfolgen, während für die Gebührenperiode 2007 bis 2010 ein Gesuch erforderlich sein wird. Die Rückerstattung wird sich wegen des grossen logistischen Aufwands über die Jahre 2013 und 2014 erstrecken.

Gebührenpflichtige müssen nicht aktiv werden
Die vom Gemeinderat vorgeschlagene Rückerstattung erfordert einen Nachkredit und eine Teilrevision des Abfallreglements. Dazu ist die Zustimmung des Stadtrats nötig. Die Beschlüsse des Gemeinderats haben deshalb noch keine direkten Auswirkungen auf die Gebührenpflichtigen - diese müssen derzeit nicht aktiv werden. Sobald der Stadtrat das Geschäft verabschiedet hat, werden die städtischen Behörden für die Rückerstattung der Gebührenanteile 2007 bis 2010 eine Frist publizieren und ein Gesuchsformular zur Verfügung stellen. 

Nachkredit umfasst auch Zinsen und Mehrwertsteuer
Die Gebühren-Rückerstattung erfordert eine Rückstellung zulasten der laufenden Rechnung 2012 und einen entsprechenden Nachkredit des Stadtrats; dieser soll aus dem vorhandenen Eigenkapital finanziert werden. Nach aktualisierten Berechnungen beläuft sich die Nachkreditsumme auf 19.65 Millionen Franken und fällt damit weniger hoch aus, als die vor den Sommerferien kommunizierte Summe von 21.02 Millionen Franken.

Der Gemeinderat geht davon aus, dass für die Jahre 2007 bis 2010 mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht sämtliche Grundeigentümer ihre Gebührenanteile zurückverlangen werden; dies gilt beispielsweise für die städtischen Verwaltungsliegenschaften.  Für die entsprechende Rückstellung rechnet der Gemeinderat daher im Sinne einer Schätzung mit 80 Prozent der möglichen Gesamtsumme. Gleichzeitig sind für die Rückstellung die im Zuge der Rückerstattung anfallenden Zinsen und Mehrwertsteuern zu berücksichtigen, welche nach vertieften Abklärungen nun quantifiziert werden können. Sollte sich später zeigen, dass mehr als der angenommene Betrag zurückbezahlt werden muss, wäre ein Zusatzkredit erforderlich.

Änderung des Abfallreglements
Die vom Gemeinderat verabschiedete Vorlage enthält darüber hinaus Änderungsvorschläge für das städtische Abfallreglement. Damit werden die Grundlagen für die vom Bundesgericht verlangte Senkung der Abfallgrundgebühren geschaffen. Das Bundesgerichtsurteil bedeutet aber auch, dass die Leistungen für die Entsorgung des Siedlungsabfalls im öffentlichen Raum (Abfalleimer, Reinigung) in den nächsten Jahren - mit Ausnahme einer Fixkostenanteils – nicht mehr über Gebühren, sondern vollumfänglich über Steuergelder finanziert werden müssen. Dies erfordert ab 2013 eine Aufstockung des Budgets um 3.71 Millionen Franken. Diese Aufstockung ist im aktuellen Budgetentwurf enthalten, welcher vor den Herbstferien im Stadtrat beraten und anschliessend den Stimmberechtigten der Stadt Bern unterbreitet wird.

Blick in die Zukunft: neue Littering-Gebühr
Zur Deckung der durch die Gebührenreduktion entstehenden Finanzierungslücke im Steuerhaushalt der Stadt will der Gemeinderat auf der Basis des Bundesgerichtsurteils möglichst bald eine spezielle Littering-Gebühr einführen. Angesprochen sind damit in erster Linie Take-away- Betriebe und alle weiteren Verursachergruppen, die in besonderer Weise zur Verunreinigung des öffentlichen Raums beitragen. Dazu wird eine zweite Revision des Abfallreglements nötig sein. Die entsprechenden Arbeiten sind bereits eingeleitet. Das Ziel ist, dem Stadtrat im kommenden Jahr eine Vorlage zu unterbreiten, so dass die Littering-Gebühr im Idealfall ab 2015 in Kraft treten könnte. Nur so können die Steuerzahlenden von Leistungen entlastet werden, die gemäss Bundesgericht von den Verursachern zu tragen wären.

 

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Titel Bearbeitet Grösse
Vortrag Abfallreglement (PDF, 227.5 KB) 07.12.2017 227.5 KB

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