Abstimmung über Wohnraumschutz
Der Gemeinderat will Wohnraum weiterhin schützen
Eine Wohnung abzubrechen oder umzunutzen, ist nur mit behördlicher Bewilligung möglich. Bisher regelte dies das kantonale Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum (WERG). Da es seit Ende 2011 ausser Kraft ist, will der Gemeinderat Wohnraum künftig mit einer städtischen Regelung schützen und schlägt der Stimmbevölkerung eine entsprechende Ergänzung der Bauordnung vor.
Die Stadt Bern unterstellte sich
seit 1976 dem kantonalen Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum (WERG). Dieses
besagte, dass «Abbruch, Zweckänderung und wesentliche bauliche Umwandlung von
Wohnungen nur mit behördlicher Bewilligung gestattet» sind. Durch diese
Regelung sollte verhindert werden, dass Wohnungen für Büros und andere
Dienstleistungen umgenutzt werden und sich der bestehende Wohnraum weiter verknappt und
verteuert.
Per Ende 2011 hat der Grosse Rat
des Kantons Bern das bestehende WERG aufgehoben. Dies führt dazu, dass in Bern
viele Wohnungen nicht mehr vor Umnutzung oder Abbruch geschützt sind.
Schätzungen gehen von mindestens 5500 Wohnungen aus. Aus diesem Grund will die Stadt
diesen bisher ausschliesslich durch das WERG geschützten Wohnraum mit einer
kommunalen Regelung schützen. Die bestehende Bauordnung der Stadt Bern wird
dazu mit dem neuen Artikel 16a ergänzt.
Vereinfachung und Beschleunigung
Die Stadt Bern hat bei der
Anwendung des WERG gute Erfahrungen gemacht. Die bisherigen kantonalen
Regelungen werden daher ohne grundsätzliche Änderungen in den Artikel 16a BO
übernommen. Die Vorschriften werden jedoch gegenüber dem WERG entschlackt und das
Verfahren wird in das Baubewilligungsverfahren integriert. Dadurch entfällt das
bisher notwendige eigenständige Bewilligungsverfahren. Der Wohnraumschutz soll
ausschliesslich dann zur Anwendung kommen, wenn in der Stadt Bern
Wohnungsknappheit herrscht. Aufschluss darüber gibt die Leerwohnungsziffer, die
jährlich von den Statistikdiensten der Stadt Bern ermittelt wird. Der Artikel
16a ist lediglich dann in Kraft, wenn der über drei Jahre gemittelte
Leerwohnungsbestand unter einem Prozent liegt.
Räumlicher Anwendungsbereich
Der Wohnraumschutz in der Stadt
Bern soll in Wohnzonen (dazu gehören auch die gemischte Wohnzone, die Kernzone
sowie die Obere und Untere Altstadt inklusive Gewerbe- und Wohngebiet Matte),
in Schutzzonen sowie in den Dienstleistungszonen gelten. Für die restlichen Zonen
im öffentlichen Interesse sowie für Industrie- und Gewerbezonen wird die neue
Vorschrift hingegen nicht gelten. Wohnraum muss auch mit dem neuen Artikel 16a
BO nicht in allen Fällen geschützt werden. Ausnahmen sind beispielsweise
möglich, wenn die Grundeigentümerschaft das eigene Unternehmen ausdehnen möchte
oder wenn der Erhalt des Wohnraums unverhältnismässig wäre.
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Titel | Bearbeitet | Grösse |
---|---|---|
Vortrag Schutz von Wohnraum (PDF, 226.3 KB) | 07.12.2017 | 226.3 KB |