Teilrevision des Personalreglements beantragt
Flexibilisierung Altersrücktritt und neue Personalbeurteilung
Der Gemeinderat hat zuhanden des Stadtrats eine Teilrevision des Personalreglements verabschiedet. Diese sieht vor, das Rücktrittsalter der städtischen Mitarbeitenden an die flexibilisierte Altersleistungsregelung der städtischen Personalvorsorgekasse anzupassen. Die Altersgrenze bleibt bei 63, die Bedingungen für eine Weiterarbeit werden hingegen gelockert. Neu weist das Personalbeurteilungssystem vier statt wie bisher drei Beurteilungsstufen auf. Als Folge davon werden die Bestimmungen über die Lohnentwicklung aufgrund der Gesamtbeurteilung geändert.
Im März 2012 hat der Stadtrat mit
der Verabschiedung des neuen Personalvorsorgereglements die Altersleistungen für
Mitarbeitende der Stadtverwaltung flexibilisiert. Damit diese Flexibilisierung
nicht durch starre Altersrücktrittsregeln verhindert wird, beantragt der
Gemeinderat dem Stadtrat nun eine Teilrevision des Personalreglements. Mit den
vorgeschlagenen Änderungen wird das im Personalreglement festgeschriebene
Rücktrittsalter besser auf die Altersleistungsregelung des neuen Personalvorsorgereglements
abgestimmt. Damit entspricht der Gemeinderat auch einer überwiesenen dringlichen
Motion des Stadtrats, die Widersprüche zwischen Personalreglement und
Personalvorsorgereglement beseitigen will.
Altersgrenze 63 unverändert
Entsprechend dem Leistungsziel der
Vorsorgeregelung im Alter 63 bleibt die Altersgrenze unverändert beim
vollendeten 63. Altersjahr. Die Bedingungen für eine Weiterarbeit nach 63
Jahren werden allerdings gelockert: Neu ist die Weiterarbeit auf Gesuch hin bis
zum 65. Altersjahr möglich – allenfalls sogar darüber hinaus. Vorausgesetzt
werden das dienstliche Bedürfnis sowie die berufliche und gesundheitliche
Tauglichkeit.
Neuregelung von Personalbeurteilung und Lohnanstieg
Der Gemeinderat hat im Dezember
2010 ein neues Personalentwicklungskonzept verabschiedet, weshalb verschiedene
Personalinstrumente angepasst werden müssen. Als zentrales Instrument für die
Personalführung wurde die Personalbeurteilung weiterentwickelt. Die Gesamtbeurteilung
umfasst neu vier Beurteilungsstufen anstatt drei. Die im Personalreglement
festgelegte Lohnentwicklung ist zwar nicht mechanistisch mit der
Personalbeurteilung verknüpft, gründet aber dennoch auf den einzelnen Beurteilungsstufen.
Da die Beurteilungsstufen ändern, müssen auch die entsprechenden Bestimmungen
im Personalreglement geändert werden.
Zustimmung zu den wesentlichen Neuerungen in der Vernehmlassung
Nach einer verwaltungsinternen
Vernehmlassung hat der Gemeinderat die Teilrevision des Personalreglements in ein
externes Vernehmlassungsverfahren bei den politischen Parteien und bei den
Personalverbänden gegeben. In den Stellungnahmen wurde die Möglichkeit, über
das 63. Altersjahr weiter arbeiten zu können, einhellig begrüsst. Gleiches gilt
für den Wechsel von drei auf vier Beurteilungsstufen bei der Personalbeurteilung.
Entsprechend mussten nur wenige Anpassungen an der Vorlage vorgenommen werden. Die
vorgesehene Teilrevision hat keine Mehrkosten für die Stadt zur Folge.
Inkraftsetzung per 1. Januar 2013 vorgesehen
Nach der Verabschiedung durch den
Gemeinderat sind die Behandlungen in der vorberatenden Kommission und im
Stadtrat so terminiert, dass die Vorlage am 1. Januar 2013 gleichzeitig mit dem
neuen Personalvorsorgereglement in Kraft treten kann.
Downloads
Titel | Bearbeitet | Grösse |
---|---|---|
Übersicht Personalreglement (PDF, 145.8 KB) | 07.12.2017 | 145.8 KB |
Vortrag Personalreglement (PDF, 119.5 KB) | 07.12.2017 | 119.5 KB |