Kurznachrichten aus dem Gemeinderat
Sieben Städtische
Vorlagen am 23. September 2012
Der Gemeinderat hat entschieden, den Stimmberechtigten am 23.
September 2012 sieben Vorlagen zur Abstimmung zu unterbreiten. Ziel der
«Aufhebung der Lohnobergrenze von 200 000 Franken» sind konkurrenzfähige Löhne,
insbesondere für die Besetzung von Kaderstellen. Bei der «Entwicklung Perimeter
ZPP Warmbächliweg-Güterstrasse» geht es um den Erwerb eines Grundstücks von
Energie Wasser Bern, die Genehmigung der Rückbaukosten sowie die Abgabe im
Baurecht für ein neues Wohnquartier. Dem entsprechenden Zonenplan haben die
Stimmberechtigten im Juni bereits zugestimmt. Mit dem «Kredit Stöckacker Süd»
soll die dort bestehende Wohnsiedlung durch einen sozial, ökologisch und
wirtschaftlich nachhaltigen Neubau ersetzt werden. Die entsprechende Überbauungsordnung
wurde im Juni vom Volk angenommen. Der «Zonenplan Fellerstrasse 21» soll es dem
Bund erlauben, seine Liegenschaft umzubauen. Mit dem «Gesamtkredit Sanierung
Marktgasse» soll diese nächstes Jahr umfassend saniert werden. Die Vorlagen
«Agglomerationskommission: Umwandlung in eine ständige Kommission» und «Zuständigkeit
Behördenreferendum und -initiativen in der Regionalkonferenz» betreffen
Änderungen der Gemeindeordnung.
Neue kantonale
Sportfondsverordnung: Bern wird Folgen spüren
Aus Sicht des Gemeinderates ist die Änderung der
Sportfondsverordnung des Kantons nachvollziehbar. Im Rahmen der Vernehmlassung
weist er aber darauf hin, dass grosse Gemeinden wie die Stadt Bern bedeutend
weniger Gelder erhalten werden, wenn die Beitragssätze für Neubauten und
Sanierungen von Sportanlagen angepasst werden. Das sei aus Sicht der Sport- und
Bewegungsförderung ein Schritt in die falsche Richtung, schreibt der
Gemeinderat. Zum einen sei die Stadt auf eine gute Infrastruktur angewiesen.
Zum anderen würden die städtischen Sportanlagen auch überregional genutzt.
Daher lehnt der Gemeinderat das neue Berechnungsmodell ab. Positiv sind für den
Gemeinderat hingegen insbesondere die Änderungen im Bereich der
Nachwuchsförderung. Der kantonale Sportfonds geriet 2005 in Schieflage, nachdem
die Beitragssätze erhöht wurden und die zu unterstützenden Projekte zunahmen.
Der Kanton sah sich deshalb gezwungen, die Verordnung so abzuändern, dass er
die Ansprüche mit dem vorhandenen Geld aus dem Lotteriefonds auch in Zukunft
erfüllen kann.
Kreditvorlage für neue Software beim Abfuhrwesen
Entsorgung + Recycling Bern
verfügt seit 2005 über eine durchgängiges Software-System, mit welchem die
Touren für die Kehrrichtabfuhr geplant, individuelle Entsorgungsaufträge und
Wiegedaten aus der Containerleerung erfasst, Rechnungen verschickt und die Kostenrechnung
geführt werden. Die für die Kernaufgaben von Entsorgung + Recycling zentrale
Software und die dafür erforderlichen Bordcomputer in den Kehrichtwagen haben
inzwischen ihre Alterslimite erreicht; die Wartung ist nur noch bis Ende 2013
gewährleistet. Eine neue funktionsfähige Software ist zudem zwingende
Voraussetzung für die Bewirtschaftung des erneuerten Entsorgungshofes
Fellerstrasse (Sanierung Herbst 2012 – Herbst 2013), die Umsetzung der
geplanten Ausdehnung der Grüngutsammlung und die allfällige Einführung einer neuen
Littering-Gebühr. Für die Ersatzbeschaffung der Hard- und Software hat der
Gemeinderat deshalb zuhanden des Stadtrats eine Kreditvorlage über 1‘501‘200
Franken verabschiedet. Stimmt der Stadtrat der Vorlage zu, werden die neuen
Elemente bis Herbst 2013 beschafft und in Betrieb gesetzt.
Erfolgreiche
Zentralisierung der Verlustscheinbewirtschaftung
Bleibt ein Pfändungsvollzug nach
einer Betreibung ganz oder teilweise erfolglos, wird ein Verlustschein
ausgestellt, der nach 20 Jahren verjährt. Während dieser Zeit kann für die ursprüngliche
Forderung erneut die Betreibung eingeleitet werden. Auch in der Stadtverwaltung
Bern fallen bei Zahlungsausständen Verlustscheine an. Damit offene Forderungen
aus Verlustscheinen seitens der Stadt konsequent eingetrieben werden, hat der
Gemeinderat im Dezember 2010 entschieden, die Verlustscheinbewirtschaftung bei
der städtischen Steuerverwaltung zu zentralisieren. Seit dem Start der operativen
Umsetzung im September 2011 bis Ende Juni 2012 konnte die Steuerverwaltung aus
Verlustscheinen einen zusätzlichen Erlös für die Stadt von rund 47 600
Franken erzielen. Aufgrund des Erfolgs wird die Zentralisierung weitergeführt.
Ersatzneubau
Kindergarten Haspelweg
Der Gemeinderat hat für den Ersatz
des Kindergartengebäudes Haspelweg aus dem Jahr 1950 durch einen neuen
Doppelkindergarten einen Baukredit von 2,6 Millionen Franken gesprochen.
Realisiert wird das Projekt «Flik-Flak», welches als Sieger aus einem Gesamtleistungswettbewerb
im selektiven Verfahren hervorgegangen ist. Der neue Doppelkindergarten wird
sämtliche Raumstandards für die Basisstufe erfüllen und nach MINERGIE-P-ECO
zertifiziert. Im März 2011 war im bestehenden Kindergartengebäude eine erhöhte
Konzentration des Schadstoffes Naphthalin gemessen worden. Weil eine Sanierung
technisch aufwändig wäre und nicht zu einem befriedigenden Ergebnis führen
würde, erweist sich der vollständige Ersatz als wirtschaftlich und betrieblich
optimale Lösung. Die Bauarbeiten für den neuen Kindergarten dauern voraussichtlich
von September 2012 bis März 2013, so dass der Kindergarten auf das Schuljahr
2013/14 bezugsbereit sein wird.
Weitere Informationen finden
sich unter:
www.stadtbauten-bern.ch/de/aktuell/wettbewerb_ausschreibung/Doppelkindergarten_Haspelweg/index.asp
Downloads
Titel | Bearbeitet | Grösse |
---|---|---|
Konsultation Sportfondsverordnung (PDF, 87.7 KB) | 07.12.2017 | 87.7 KB |
Vortrag Software ERB (PDF, 399.6 KB) | 07.12.2017 | 399.6 KB |