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15. August 2012 | Gemeinderat, Direktionen

Kurznachrichten aus dem Gemeinderat

Sieben Städtische Vorlagen am 23. September 2012
Der Gemeinderat hat entschieden, den Stimmberechtigten am 23. September 2012 sieben Vorlagen zur Abstimmung zu unterbreiten. Ziel der «Aufhebung der Lohnobergrenze von 200 000 Franken» sind konkurrenzfähige Löhne, insbesondere für die Besetzung von Kaderstellen. Bei der «Entwicklung Perimeter ZPP Warmbächliweg-Güterstrasse» geht es um den Erwerb eines Grundstücks von Energie Wasser Bern, die Genehmigung der Rückbaukosten sowie die Abgabe im Baurecht für ein neues Wohnquartier. Dem entsprechenden Zonenplan haben die Stimmberechtigten im Juni bereits zugestimmt. Mit dem «Kredit Stöckacker Süd» soll die dort bestehende Wohnsiedlung durch einen sozial, ökologisch und wirtschaftlich nachhaltigen Neubau ersetzt werden. Die entsprechende Überbauungsordnung wurde im Juni vom Volk angenommen. Der «Zonenplan Fellerstrasse 21» soll es dem Bund erlauben, seine Liegenschaft umzubauen. Mit dem «Gesamtkredit Sanierung Marktgasse» soll diese nächstes Jahr umfassend saniert werden. Die Vorlagen «Agglomerationskommission: Umwandlung in eine ständige Kommission» und «Zuständigkeit Behördenreferendum und -initiativen in der Regionalkonferenz» betreffen Änderungen der Gemeindeordnung.

Neue kantonale Sportfondsverordnung: Bern wird Folgen spüren
Aus Sicht des Gemeinderates ist die Änderung der Sportfondsverordnung des Kantons nachvollziehbar. Im Rahmen der Vernehmlassung weist er aber darauf hin, dass grosse Gemeinden wie die Stadt Bern bedeutend weniger Gelder erhalten werden, wenn die Beitragssätze für Neubauten und Sanierungen von Sportanlagen angepasst werden. Das sei aus Sicht der Sport- und Bewegungsförderung ein Schritt in die falsche Richtung, schreibt der Gemeinderat. Zum einen sei die Stadt auf eine gute Infrastruktur angewiesen. Zum anderen würden die städtischen Sportanlagen auch überregional genutzt. Daher lehnt der Gemeinderat das neue Berechnungsmodell ab. Positiv sind für den Gemeinderat hingegen insbesondere die Änderungen im Bereich der Nachwuchsförderung. Der kantonale Sportfonds geriet 2005 in Schieflage, nachdem die Beitragssätze erhöht wurden und die zu unterstützenden Projekte zunahmen. Der Kanton sah sich deshalb gezwungen, die Verordnung so abzuändern, dass er die Ansprüche mit dem vorhandenen Geld aus dem Lotteriefonds auch in Zukunft erfüllen kann.

Kreditvorlage für neue Software beim Abfuhrwesen
Entsorgung + Recycling Bern verfügt seit 2005 über eine durchgängiges Software-System, mit welchem die Touren für die Kehrrichtabfuhr geplant, individuelle Entsorgungsaufträge und Wiegedaten aus der Containerleerung erfasst, Rechnungen verschickt und die Kostenrechnung geführt werden. Die für die Kernaufgaben von Entsorgung + Recycling zentrale Software und die dafür erforderlichen Bordcomputer in den Kehrichtwagen haben inzwischen ihre Alterslimite erreicht; die Wartung ist nur noch bis Ende 2013 gewährleistet. Eine neue funktionsfähige Software ist zudem zwingende Voraussetzung für die Bewirtschaftung des erneuerten Entsorgungshofes Fellerstrasse (Sanierung Herbst 2012 – Herbst 2013), die Umsetzung der geplanten Ausdehnung der Grüngutsammlung und die allfällige Einführung einer neuen Littering-Gebühr. Für die Ersatzbeschaffung der Hard- und Software hat der Gemeinderat deshalb zuhanden des Stadtrats eine Kreditvorlage über 1‘501‘200 Franken verabschiedet. Stimmt der Stadtrat der Vorlage zu, werden die neuen Elemente bis Herbst 2013 beschafft und in Betrieb gesetzt.

Erfolgreiche Zentralisierung der Verlustscheinbewirtschaftung
Bleibt ein Pfändungsvollzug nach einer Betreibung ganz oder teilweise erfolglos, wird ein Verlustschein ausgestellt, der nach 20 Jahren verjährt. Während dieser Zeit kann für die ursprüngliche Forderung erneut die Betreibung eingeleitet werden. Auch in der Stadtverwaltung Bern fallen bei Zahlungsausständen Verlustscheine an. Damit offene Forderungen aus Verlustscheinen seitens der Stadt konsequent eingetrieben werden, hat der Gemeinderat im Dezember 2010 entschieden, die Verlustscheinbewirtschaftung bei der städtischen Steuerverwaltung zu zentralisieren. Seit dem Start der operativen Umsetzung im September 2011 bis Ende Juni 2012 konnte die Steuerverwaltung aus Verlustscheinen einen zusätzlichen Erlös für die Stadt von rund 47 600 Franken erzielen. Aufgrund des Erfolgs wird die Zentralisierung weitergeführt.

Ersatzneubau Kindergarten Haspelweg
Der Gemeinderat hat für den Ersatz des Kindergartengebäudes Haspelweg aus dem Jahr 1950 durch einen neuen Doppelkindergarten einen Baukredit von 2,6 Millionen Franken gesprochen. Realisiert wird das Projekt «Flik-Flak», welches als Sieger aus einem Gesamtleistungswettbewerb im selektiven Verfahren hervorgegangen ist. Der neue Doppelkindergarten wird sämtliche Raumstandards für die Basisstufe erfüllen und nach MINERGIE-P-ECO zertifiziert. Im März 2011 war im bestehenden Kindergartengebäude eine erhöhte Konzentration des Schadstoffes Naphthalin gemessen worden. Weil eine Sanierung technisch aufwändig wäre und nicht zu einem befriedigenden Ergebnis führen würde, erweist sich der vollständige Ersatz als wirtschaftlich und betrieblich optimale Lösung. Die Bauarbeiten für den neuen Kindergarten dauern voraussichtlich von September 2012 bis März 2013, so dass der Kindergarten auf das Schuljahr 2013/14 bezugsbereit sein wird. 

Weitere Informationen finden sich unter: www.stadtbauten-bern.ch/de/aktuell/wettbewerb_ausschreibung/Doppelkindergarten_Haspelweg/index.asp

 

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Titel Bearbeitet Grösse
Konsultation Sportfondsverordnung (PDF, 87.7 KB) 07.12.2017 87.7 KB
Vortrag Software ERB (PDF, 399.6 KB) 07.12.2017 399.6 KB

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