Teilrevision des städtischen Abfallreglements
Gemeinderat will Grüngutsammlung erweitern
Der Gemeinderat will auf Mitte 2013 eine erweiterte Grüngutsammlung einführen. Neu soll die Bevölkerung neben Gartenabfällen auch Speisereste und Rüstabfälle in die städtische Grüngutsammlung geben können. Die neue Dienstleistung ist, wie vom Bundesrecht gefordert, gebührenpflichtig und setzt eine Änderung des städtischen Abfallreglements voraus. Der Gemeinderat hat eine entsprechende Vorlage in die öffentliche Vernehmlassung geschickt.
Am 29. Oktober 2009 hat der Stadtrat eine Interfraktionelle Motion von SP/Juso, SVPplus, FDP, glp, BDP/CVP, GFL/EVP, GA/JA! erheblich erklärt und den Gemeinderat damit verpflichtet, ihm einen Vorschlag für eine flächendeckende Sammlung organischer Abfälle in der Stadt Bern zu unterbreiten. Dazu hat der Gemeinderat nun eine Vorlage ausgearbeitet und bei Parteien, Verbänden und Quartierorganisationen in die öffentliche Vernehmlassung geschickt.
Neu: Sammlung von Speise- und Rüstabfällen
Heute kann die Stadtberner Bevölkerung der öffentlichen Grüngutsammlung nur Gartenabfälle wie Gras, Laub, Unkraut, Strauch- und Baumschnitt übergeben. Nach den Plänen des Gemeinderats soll die Grüngutsammlung nun künftig auch die freiwillig gesammelten Rüst- und Speiseabfälle aus den Privathaushalten umfassen. Nicht öffentlich gesammelt werden sollen hingegen weiterhin die Speiseabfälle aus Restaurants, Kantinen, Takeaways und anderen Gewerbebetrieben: Diese Abfälle dürfen nach übergeordnetem Recht nicht in offenen Kehrichtwagen transportiert werden und sollen daher weiterhin von spezialisierten Privatfirmen gesammelt und zur Wiederverwertung gebracht werden. Die von der Stadt gesammelten Grünabfälle werden künftig einer noch zu bestimmenden Vergärungsanlage zugeführt und damit für die Energiegewinnung eingesetzt werden können. Dies entspricht der Energiestrategie der Stadt Bern.
Neu: ganzjährige Sammlung
Heute werden die Grünabfälle von März bis Anfang Dezember in einem 14-tägigen Rhythmus gesammelt; in den Wintermonaten ruht die Sammlung. Künftig soll die Sammlung ganzjährig durchgeführt werden, und zwar von März bis November wöchentlich und in den Wintermonaten alle zwei Wochen. Dabei können und müssen die Grünabfälle weiterhin in normierten Grüncontainern bereitgestellt werden; Ausnahmen sind aus hygienischen Gründen selbst in der Innenstadt, wo erfahrungsgemäss Platzmangel herrscht, nicht möglich. Für jeden Container muss künftig eine Ansprechperson bezeichnet werden, welche für die Bewirtschaftung der Container verantwortlich ist.
Neu: Jahresvignette für Grüngutcontainer
Heute wird die Grüngutsammlung über die Grundgebühr finanziert, welche von sämtliche Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer bezahlt werden muss – losgelöst davon, ob sie die Sammlung in Anspruch nehmen. Die vom Gemeinderat ausgearbeitete Lösung sieht nun analog zum Beispiel anderer Städte vor, die Grüncontainer künftig nur noch gegen Entrichtung einer Jahresgebühr (Jahresvignette) zu leeren:
Containergrösse |
Jahresgebühr |
140 Liter |
Fr. 100.00 |
240 Liter |
Fr. 160.00 |
360 Liter |
Fr. 240.00 |
600 Liter |
Fr. 400.00 |
800 Liter |
Fr. 540.00 |
Bundesrechtskonforme Lösung
Die vom Gemeinderat vorgeschlagene Lösung entspricht den Vorgaben des Bundesrechts und des Bundesgerichts, welche eine verursachergerechte Finanzierung verlangen: Die Jahresgebühren decken künftig den mengenabhängigen Kostenanteil ab (rund zwei Drittel), während die Fixkosten weiterhin via Grundgebühren finanziert werden (rund ein Drittel). Dabei entspricht der Fixkostenanteil in etwa den bisherigen Kosten der (reduzierten) Grüngutsammlung, welche vollumfänglich über die Grundgebühren finanziert wurde. Die Grundgebühren werden daher durch die Erweiterung der Grüngutsammlung weder zusätzlich belastet, noch spürbar entlastet.
Mit der Einführung der Jahresgebühren für die Grüncontainer entstehen den einzelnen Haushalten entsprechende Mehrkosten. Gleichzeitig erhalten die Haushalte aber neu die Möglichkeit, ihre Speise- und Rüstabfälle künftig nicht mehr im Hauskehricht zu entsorgen und dadurch bei den Sackgebühren Einsparungen zu erzielen. Dazu zwei Beispiele:
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Beispiel 1: Einfamilienhaus mit Garten und 4 Personen: Neu Jahresgebühr 100 Franken bei einem 140 L Container, Einsparung Kehrichtsäcke 30 Franken. Ergibt total Mehrkosten von 70 Franken.
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Beispiel 2: 4-Zimmerwohnung in 20-Familienhaus und 4 Personen: Neu Anteil Jahresgebühr 27 Franken bei einem 800 L Container, Einsparung Kehrichtsäcke 30 Franken. Ergibt total Minderkosten von 3 Franken.
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer in der Stadt Bern künftig von reduzierten Grundgebühren profitieren werden. Ein vom Bundesgericht am 21. Februar 2012 gefälltes Urteil verlangt insoweit eine Anpassung der Stadtberner Grundgebühren, als damit bisher – über die Fixkosten hinaus – die Entsorgung von Siedlungsabfällen im öffentlichen Raum finanziert wurde. Dazu wird der Gemeinderat dem Stadtrat noch im laufenden Jahr eine Umsetzungsvorlage unterbreiten. Diese Reduktion der Grundgebühren wird bei den betroffenen Haushalten allfällige Mehrkosten der erweiterten Grüngutsammlung ganz oder teilweise kompensieren.
Anpassung des Abfallreglements und Umsetzungskredit erforderlich
Die Einführung der erweiterten Grüngutsammlung erfordert punktuelle Anpassungen des Abfallreglements. Die dafür nötige Vorlage will der Gemeinderat dem Stadtrat nach Auswertung der Vernehmlassung im Herbst 2012 unterbreiten. Die Reglementsänderung untersteht anschliessend dem fakultativen Referendum. Ebenfalls im Herbst 2012 wird der Gemeinderat dem Stadtrat den für die Grüngutsammlung notwendigen Umsetzungskredit unterbreiten. Die Erweiterung bedingt zusätzliche Kehrichtwagen und eine massvolle Aufstockung des Personals.
Geplant ist, die erweiterte Grüngutsammlung auf den 1. Juli 2013 einzuführen.
Downloads
Titel | Bearbeitet | Grösse |
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Synopse_Grüngutsammlung (PDF, 84.5 KB) | 07.12.2017 | 84.5 KB |
Vernehmlassungsentwurf Abfallreglement (PDF, 74.9 KB) | 07.12.2017 | 74.9 KB |