Kleintierzüchterverein Bern
Kleintierzüchter: Neue Verträge abgeschlossen
Der Kleintierzüchterverein Bern (KTZV), dem die Stadt Bern ein Darlehen von 260‘000 Franken gewährt hat, ist infolge angeblich unrechtmässiger Geschäfte des Kassiers in finanzielle Schieflage geraten. Nach erfolgten rechtlichen Abklärungen hat der Gemeinderat nun über das weitere Vorgehen entschieden: Mit dem Nachfolgeverein des KTZV, den Kleintierfreunden Bern (KTFB), werden nach dem Heimfall der Anlagen an die Stadt ein Baurechts- und ein neuer Darlehensvertrag abgeschlossen. Die Stadt kann voraussichtlich ihren Verlust auf 61‘230 Franken reduzieren.
In der Eymatt hat der KTZV auf städtischem Grund Anlagen für die Kleintierzucht realisiert. Die Stadt Bern hat dem Verein ein Darlehen von 260‘000 Franken gewährt. Per 31. März 2012 beträgt die offene Forderung der Stadt 261‘230 Franken. Mitte 2011 wurde bekannt, dass der KTZV in finanzielle Schieflage geraten ist, weil dem ehemaligen Vereinskassier unrechtmässige Geschäfte vorgeworfen werden. Nun hat der Gemeinderat einer Lösung zugestimmt, die den Verlust an Steuergeldern minimiert und gleichzeitig den unbescholtenen Kleintierzüchtern eine Fortsetzung ihrer Aktivitäten ermöglicht.
Heimfall des Baurechts
Zwischen den Stadtbauten (StaBe) als Grundeigentümerin und dem KTZV als Baurechtsnehmer besteht ein Baurechtsvertrag. Der Baurechtsvertrag regelt unter anderem, dass auf dem Grundstück ausschliesslich Kleintierzuchtanlagen zur alleinigen Nutzung durch den KTZV erstellt werden dürfen. Das Baurecht darf nicht auf Dritte übertragen werden und bei einem Heimfall schulden die StaBe keine Entschädigung für allenfalls bestehende Anlagen. Inzwischen wurde auf Initiative ehemaliger Mitglieder des KTZV ein neuer Verein gegründet, der Verein Kleintierfreunde Bern (KTFB). Aufgrund von Verhandlungen zwischen der Finanzverwaltung und den Verantwortlichen beider Vereine sowie der Prüfung rechtlicher Möglichkeiten hat der Gemeinderat nun entschieden, den Heimfall für das Baurechtsgrundstück mit dem KTZV zu vereinbaren. Die Kleintierzuchtanlagen fallen vorübergehend ins Eigentum der Stadt. Die Stadt entrichtet dem KTZV freiwillig den Liquidationswert der Anlagen in der Höhe von 20‘000 Franken. Die Entschädigung für den Heimfall wird mit dem bestehenden Darlehen verrechnet.
KTFB übernimmt einen Grossteil der Schulden
Der Nachfolgeverein KTFB hat einen aus heutiger Sicht nachhaltigen Finanzplan vorgelegt. Er übernimmt einen Darlehensanteil von 180‘000 Franken, der mit einer Annuität von 9‘500 Franken (Zins von 2,25 % und Amortisation) während 25 Jahren vollständig zurückbezahlt werden soll. Gleichzeitig tritt der KTFB in einen neuen, 25 Jahre dauernden Baurechtsvertrag mit der Stadt Bern ein. Mit den beschriebenen Massnahmen reduziert sich für die Stadt der voraussichtliche Verlust aus dem Darlehen mit dem KTZV auf noch 61‘230 Franken. Dieser Betrag wird durch den KTZV weiterhin geschuldet. In diesem Zusammenhang hat die Stadt gegen den ehemaligen Kassier des KTZV Strafanklage eingereicht.
Keine Gläubigerbevorzugung
Der KTZV verfügt über ein unselbstständiges, nicht übertragbares und nicht vererbliches Baurecht. Ein solches Baurecht fällt unabhängig vom Ausgang gerichtlicher Verfahren wieder in das Eigentum der Stadtbauten Bern beziehungsweise der Stadt Bern zurück und kann nicht Gegenstand eines Betreibungs- oder Konkursverfahrens sein. Den Liquidationswert der bestehenden Anlagen (20‘000 Franken) hat die Stadt dem KTZV freiwillig abgegolten. Eine Bevorzugung der Stadt als Gläubigerin findet mit dem beschlossenen Vorgehen nicht statt, zumal sich die Verbindlichkeiten des KTZV um insgesamt 200‘000 Franken reduzieren. Vielmehr erhöht sich der relative Anteil der übrigen Gläubigerinnen und Gläubiger an einer allfälligen Konkursdividende.