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25. April 2012 | Gemeinderat, Direktionen

Vernehmlassung zur Teilrevision des Personalreglements gestartet

Flexibilisierung Rücktrittsalter und neue Personalbeurteilung

Der Gemeinderat hat bei politischen Parteien und Personalverbänden die Vernehmlassung für eine Teilrevision des Personalreglements gestartet. Er strebt eine Flexibilisierung der Altersgrenze und Änderungen der Bestimmungen über den Lohnanstieg an.

Im März 2012 hat der Stadtrat das neue Personalvorsorgereglement verabschiedet, welches ab 1. Januar 2013 zu einer Flexibilisierung beim Altersrücktritt führen wird. Damit bezüglich Altersrücktritt keine Widersprüche zwischen Personalvorsorgereglement und Personalreglement entstehen, hat der Gemeinderat nun eine Teilrevision des Personalreglements bei sämtlichen im Stadtrat vertretenen Parteien und den Verbänden des städtischen Personals in die Vernehmlassung gegeben. Mit der vorgeschlagenen Teilrevision trägt der Gemeinderat auch einer im Stadtrat überwiesenen Motion Rechnung. Die Vernehmlassungsfrist endet am 6. Juli 2012.

Gestiegene Flexibilität bis 65
Entsprechend dem Leistungsziel der Vorsorgeregelung soll die Altersgrenze im revidierten Personalreglement unverändert beim vollendeten 63. Altersjahr belassen werden. Allerdings werden die Bedingungen für eine Weiterarbeit nach 63 Jahren gelockert. Neu kann auf Gesuch hin ein Anstellungsverhältnis bis zum Monatsende nach Erfüllung des 65. Altersjahres – ausnahmsweise auch darüber hinaus – verlängert werden. Bedingungen hierfür sind das Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses, einer guten Personalbeurteilung sowie der medizinischen Tauglichkeit der betroffenen Mitarbeitenden. Mit der vorgeschlagenen Teilrevision soll nicht zuletzt auf die demografische Entwicklung der Gesellschaft reagiert werden.

Differenziertere Personalbeurteilung
Neben Änderungen bei der Altersgrenze schlägt der Gemeinderat vor, die Vorgaben für die Personalbeurteilung und den mit der Personalbeurteilung eng verknüpften Lohnanstieg zu revidieren. Einzelbeurteilungen von Kompetenzfeldern wie Sozialverhalten, Arbeitsverhalten, Arbeitsergebnisse, Fachwissen und Entwicklung fachlicher Fähigkeiten werden zu einer Gesamtbeurteilung verdichtet, die neu vier statt wie bisher drei Beurteilungsstufen aufweist. Bei einer genügenden Leistung wird der jährliche Lohnanstieg gegenüber der heutigen Regelung verlangsamt (nur noch eine halbe, statt einer ganzen Lohnstufe), bei einer guten Beurteilung beträgt der Lohnanstieg wie bis anhin eine Lohnstufe, bei einer sehr guten Beurteilung können zusätzliche Lohnstufen gewährt werden. Nach wie vor stehen diese Anstiege jedoch unter dem Vorbehalt der finanziellen Möglichkeiten in den einzelnen Dienststellen.

 

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Titel Bearbeitet Grösse
Vernehmlassung Personalreglement Vortragsentwurf (PDF, 41.9 KB) 07.12.2017 41.9 KB

Informationsdienst der Stadt Bern

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