Navigieren auf Mediencenter

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

30. April 2012 | Gemeinderat, Direktionen

Anhebung des städtischen Minimallohnes

Vorschlag des Stadtrats nicht finanzierbar

Am 15. März 2012 hat der Stadtrat in der ersten Lesung der Teilrevisionen des Personalreglements und des Entschädigungsreglements beschlossen, den städtischen Minimallohn auf 52‘000 Franken anzuheben. Dieser Entscheid führt wegen seiner Auswirkungen auf das ganze Lohngefüge zu zusätzlichen Mehrkosten von rund 3 Millionen Franken. Der Gemeinderat schlägt deshalb der vorberatenden Kommission des Stadtrats vor, entweder dem ursprünglichen Vorschlag des Gemeinderats oder einem Kompromissvorschlag mit einem Mindestlohn von 48‘500 Franken zuzustimmen.

Im Auftrag des Stadtparlaments hat der Gemeinderat ein neues Lohnmodell ausarbeiten lassen. Dazu sind Teilrevisionen des Personalreglements und des Entschädigungsreglements nötig. Das neue Modell soll die Lohnentwicklungsmöglichkeiten für einzelne Spezialisten- und Kaderpositionen ausweiten, um damit die bestehenden Schwierigkeiten bei der Rekrutierung gewisser Funktionen in der Stadtverwaltung zu vermindern. Neu soll der Höchstlohn in der Stadtverwaltung 235‘000 Franken betragen.

Mindestlohn von 52‘000 Franken führt zu massiven Mehrkosten
Der Stadtrat hat das neue Lohnmodell am 15. März 2012 erstmals behandelt. Dabei hat er entschieden, den städtischen Minimallohn auf 52‘000 Franken zu erhöhen (Vorschlag des Gemeinderats: 47‘500 Franken). Diese Anhebung hat Auswirkungen auf das gesamte städtische Lohngefüge. Inzwischen hat der Gemeinderat die finanziellen Folgen errechnen lassen: Der durch den Stadtrat beschlossene Mindestlohn und die dadurch nötigen Anpassungen in der Lohnskala führen im Vergleich zur heutigen Lösung zu Mehrkosten von rund 5 Millionen Franken. Damit ist die Stadtratsvariante rund 3 Millionen Franken teurer als der Vorschlag des Gemeinderats, der gegenüber heute mit  Mehrkosten von nur 2 Millionen Franken verbunden wäre. Eine gegenüber dem Modell des Gemeinderats kostenneutrale Umsetzung hätte zur Folge, dass bei den Funktionen mit den höchsten Rekrutierungsschwierigkeiten kaum Verbesserungen erzielt werden könnten. Gleichzeitig würden die tieferen Einkommen, wo die Stadt bereits heute überdurchschnittlich entlöhnt, weiter angehoben.

Kompromissvorschlag 48‘500 Franken
Der Gemeinderat schlägt zuhanden der vorberatenden Kommission für Finanzen, Sicherheit und Umwelt des Stadtrats vor, entweder dem ursprünglichen Vorschlag des Gemeinderats oder einem Kompromissvorschlag mit einem Mindestlohn von 48‘500 Franken zuzustimmen. Mit dem Kompromissvorschlag würde die Forderung der Mindestlohn-Initiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes klar erfüllt und die Lösung bliebe mit jährlichen Mehrkosten von 300‘000 Franken gegenüber dem ursprünglichen Modell des Gemeinderats finanzierbar.

 

Informationsdienst der Stadt Bern

Weitere Informationen.

Archiv

Fusszeile