Navigieren auf Mediencenter

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

25. April 2012 | Gemeinderat, Direktionen

Zonenplan und Überbauungsordnung Fellerstrasse 21

Bümpliz Nord: Gemeinderat beschliesst Umzonung

Der Bund will seine Liegenschaft an der Fellerstrasse 21 umbauen und erweitern. Nach einem ersten Ausbau konnte bereits das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) dort einziehen. In einem nächsten Schritt sind nun Arbeitsplätze für weitere Bundesämter geplant. Dieses Vorhaben bedingt eine Umzonung der Parzelle von der Industrie- und Gewerbezone in die Dienstleistungszone. Der Gemeinderat hat eine entsprechende Vorlage an die Stimmberechtigten zuhanden des Stadtrats verabschiedet.

Das Gebäude an der Fellerstrasse 21 beim Bahnhof Bümpliz Nord ist im Besitz des Bundes. Seit vielen Jahren war an diesem Standort die Eidgenössische Drucksachen- und Büromaterialzentrale (EDMZ) angesiedelt. Im Zuge der Zentralisierung der Bundesverwaltung wurde die EDMZ 2010 mit dem Amt für Bundesbauten (AfB) zusammengelegt. In der Folge entstand an der Fellerstrasse 21 das neue Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL).

Erforderliche Umzonung
Dieser Zusammenzug bedingte einen Ausbau des bestehenden Gebäudes. Von 2008 bis 2010 wurde in einem ersten Schritt ein neuer Lichthof eingebaut, der mehr Tageslicht ins Gebäude brachte. Um die verloren gegangene Fläche auszugleichen, wurde auf der Seite Fellerstrasse ein Anbau realisiert. In einer zweiten Bauetappe soll nun Raum für weitere Arbeitsplätze der Bundesverwaltung geschaffen werden. Zu diesem Zweck wird der Anbau über die gesamte Fassadenlänge verwirklicht. Er wird wie das Hauptgebäude sechsgeschossig sein. Zudem wird ein zweiter Lichthof eingebaut. Die Parzelle an der Fellerstrasse 21 ist heute in der Industrie- und Gewerbezone. Die geplante Erweiterung des Gebäudes kann daher nur umgesetzt werden, wenn eine Umzonung in die Dienstleistungszone erfolgt. Der Gemeinderat hat den entsprechenden Zonenplan zuhanden des Stadtrats und zur Vorlage an die Stimmberechtigten verabschiedet.

Aufwertung des gesamten Areals
Die geplante Umzonung der Parzelle Fellerstrasse 21 liegt auch im Interesse der Stadt Bern, will sie doch grundsätzlich das gesamte Areal rund um den Bahnhof Bümpliz Nord neu ausrichten und aufwerten. Aus diesem Grund strebt sie eine Erweiterung der bereits vorhandenen Dienstleistungszone entlang der Bahnlinie Bern-Neuenburg an. Die Umzonung der Parzelle Fellerstrasse 21 ist ein weiterer Schritt auf diesem Weg.

Mehrwert für die Stadt
Der Wert der Parzelle wird durch die Umzonung der Fellerstrasse 21 von der Industrie- und Gewerbezone in die Dienstleistungszone wesentlich erhöht. Der Bund als Grundeigentümer hat sich in einem Infrastrukturvertrag mit der Stadt Bern dazu verpflichtet, den entstehenden Mehrwert an die Stadt abzugelten. Diese Abgeltung ist gemäss Vereinbarung für Infrastrukturanlagen zu verwenden.

 

Downloads

Downloads
Titel Bearbeitet Grösse
Vortrag Zonenplan und Überbauungsordnung Fellerstrasse 21 (PDF, 23.0 KB) 07.12.2017 23.0 KB

Informationsdienst der Stadt Bern

Weitere Informationen.

Archiv

Fusszeile