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24. Februar 2012 | Gemeinderat, Direktionen

Kinderbetreuung in der Stadt Bern

Ab 1. Januar 2013 sollen Eltern Betreuungsgutscheine erhalten

Die Vorbereitungen für die Einführung der Betreuungsgutscheine laufen auf Hochtouren, denn ab dem 1. Januar 2013 soll das neue System gelten: Eltern erhalten für den Platz ihres Kindes in einer Kindertagesstätte (Kita) einen Gutschein. Vorher muss der Stadtrat allerdings noch das Tagesstättenreglement anpassen. Für Eltern werden die Umstellungen ab Herbst 2012 Auswirkungen haben. Detaillierte Informationen gibt es vor den Sommerferien.

Die Stadtberner Stimmberechtigten haben am 15. Mai 2011 die Einführung von Betreuungsgutscheinen beschlossen. Die nötigen Grundlagen dazu erarbeitet ein Lenkungsausschuss, der vom Gemeinderat eingesetzt wurde. Im Lenkungsausschuss sind neben der städtischen und kantonalen Verwaltung auch die verschiedenen Interessengruppen vertreten.

Pilotbewilligung für die Stadt Bern
Da die nötige Revision der kantonalen Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration (ASIV) nicht rechtzeitig erfolgen kann, erteilt das Kantonale Sozialamt der Stadt Bern eine Pilotbewilligung, um die Betreuungsgutscheine einführen zu können. Der Kanton stellt dabei Bedingungen. So dürfen die einzelnen Familien mit den Betreuungsgutscheinen finanziell nicht stärker belastet werden als mit dem aktuellen System, das heisst die Elterntarife dürfen nicht steigen. Weiter schreibt der Kanton vor, dass auch im neuen System sozial dringliche Fälle Plätze erhalten müssen.

Enger Zeitplan
Für die Einführung der Betreuungsgutscheine ist eine Totalrevision des städtischen Tagesstättenreglements notwendig. Der enge Zeitplan kann allerdings nur eingehalten werden, wenn der Stadtrat diese Revision im Sommer 2012 beschliesst. Parallel zum Gesetzgebungsprozess bereitet das Jugendamt bereits die nötigen umfangreichen administrativen Anpassungen vor.

Eltern werden vor den Sommerferien informiert
Heute haben rund 2000 Eltern einen subventionierten Kita-Platz für ihre Kinder. Sie erhalten im Herbst 2012 die Kündigung für diesen subventionierten Platz auf Ende Jahr. Anschliessend erhalten sie einen Betreuungsgutschein, den sie in der bisherigen oder einer andern Kita auf den 1. Januar 2013 einlösen können. Wer seine Kinder bisher nicht auf einem subventionierten Platz betreuen liess, künftig aber einen Betreuungsgutschein beziehen will und kann, kann sich ab Mitte Oktober 2012 beim Jugendamt melden. Im Moment müssen Eltern von sich aus nichts unternehmen. Detaillierte Informationen zum genauen Vorgehen werden noch vor den Sommerferien auf www.bern.ch/kinderbetreuung zu finden sein. Ratsuchende Eltern können sich auch an die Zentrale Vermittlungsstelle für Kitaplätze wenden, Telefon 031 321 51 15.

 

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Titel Bearbeitet Grösse
Präsentation Einführung von Betreuungsgutscheinen (PDF, 57.4 KB) 07.12.2017 57.4 KB

Direktion für Bildung, Soziales und Sport

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