Gemeinderat präzisiert die Aufgaben des Finanzinspektorats
Der Gemeinderat hat eine Verordnung über die interne Revision erlassen. Diese hält die Ziele, die Aufgaben, die Kompetenzen und die Verantwortung des Finanzinspektorats fest. Damit erfüllt er auch ein Anliegen der Aufsichtskommission des Stadtrates. Diese ist über die Verordnung informiert worden.
Um das Finanzinspektorat auf eine
solide rechtliche Basis zu stellen und dessen Arbeitsweise und
Verantwortlichkeiten inhaltlich zu präzisieren, hat der Gemeinderat eine
Verordnung über die interne Revision erlassen. Die interne Revision wird in der
Stadt Bern durch das Finanzinspektorat wahrgenommen. Es unterstützt den Gemeinderat
bei der Finanzaufsicht über die Verwaltung, bei der Überprüfung der städtischen
Unternehmungen sowie bei der Kontrolle über die Verwendung der Mittel bei
Leistungsverträgen. Das Finanzinspektorat muss abklären, ob die Mittel sparsam
eingesetzt werden, Kosten und Nutzen in einem günstigen Verhältnis stehen und
die finanziellen Aufwendungen die erwartete Wirkung haben.
Unterstellung und Unabhängigkeit
Die Verordnung legt die Stellung
des Finanzinspektorats gegenüber Gemeinderat und Verwaltung fest: Das Finanzinspektorat
ist dem Gemeinderat unterstellt und hat den Charakter einer Stabsstelle. Gegenüber
der Verwaltung ist das Finanzinspektorat unabhängig. Die Verwaltung muss ihm jede
Unterstützung bei der Durchführung seiner Aufgaben gewähren. Es schliesst seine
Prüfungen mit einem Bericht und Empfehlungen ab. Halbjährlich erstattet die
Leitung des Finanzinspektorats dem Gemeinderat Bericht und informiert ihn über
seine Tätigkeit. Kommt es zwischen dem Finanzinspektorat und dem Gemeinderat zu
Differenzen über Risiken oder notwendige Massnahmen, so hat das
Finanzinspektorat die Möglichkeit, die externe Revisionsstelle zu informieren. Die
interne Revision ist – wie beim Kanton Bern – vom Öffentlichkeitsprinzip
ausgenommen. Auf diese Weise wird das Vertrauensverhältnis zwischen dem Finanzinspektorat,
den geprüften Verwaltungseinheiten und dem Gemeinderat gestärkt. Gleichzeitig
ist sichergestellt, dass Missstände, die das Finanzinspektorat erkennt, behandelt
und nötigenfalls durch die unabhängige externe Revision nachgeprüft werden.
Mit der Verordnung erfüllt der
Gemeinderat einen Auftrag, den er sich selber im Juni 2009 gegeben hat. Anlass
war die Untersuchung der Aufsichtskommission des Stadtrats über die
Zusammenarbeit von Finanzinspektorat, Gemeinderat und der Direktion für
Bildung, Soziales und Sport bei der Prüfung von Sozialhilfedossiers zwischen September
2007 und März 2009. Die Aufsichtskommission stellte damals Klärungs- und
Optimierungsbedarf fest, sowohl im Bereich der rechtlichen und
organisatorischen Stellung des Finanzinspektorats als internes Organ der
städtischen Finanzaufsicht als auch in der Durchführung von Prüfungen durch das
Finanzinspektorat.
Die Verordnung tritt am 1. Februar
2012 in Kraft.
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Titel | Bearbeitet | Grösse |
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Verordnung über die interne Revision (PDF, 39.2 KB) | 07.12.2017 | 39.2 KB |