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9. Dezember 2011 | Gemeinderat, Direktionen

Gemeinderat präzisiert die Aufgaben des Finanzinspektorats

Der Gemeinderat hat eine Verordnung über die interne Revision erlassen. Diese hält die Ziele, die Aufgaben, die Kompetenzen und die Verantwortung des Finanzinspektorats fest. Damit erfüllt er auch ein Anliegen der Aufsichtskommission des Stadtrates. Diese ist über die Verordnung informiert worden.

Um das Finanzinspektorat auf eine solide rechtliche Basis zu stellen und dessen Arbeitsweise und Verantwortlichkeiten inhaltlich zu präzisieren, hat der Gemeinderat eine Verordnung über die interne Revision erlassen. Die interne Revision wird in der Stadt Bern durch das Finanzinspektorat wahrgenommen. Es unterstützt den Gemeinderat bei der Finanzaufsicht über die Verwaltung, bei der Überprüfung der städtischen Unternehmungen sowie bei der Kontrolle über die Verwendung der Mittel bei Leistungsverträgen. Das Finanzinspektorat muss abklären, ob die Mittel sparsam eingesetzt werden, Kosten und Nutzen in einem günstigen Verhältnis stehen und die finanziellen Aufwendungen die erwartete Wirkung haben.

Unterstellung und Unabhängigkeit

Die Verordnung legt die Stellung des Finanzinspektorats gegenüber Gemeinderat und Verwaltung fest: Das Finanzinspektorat ist dem Gemeinderat unterstellt und hat den Charakter einer Stabsstelle. Gegenüber der Verwaltung ist das Finanzinspektorat unabhängig. Die Verwaltung muss ihm jede Unterstützung bei der Durchführung seiner Aufgaben gewähren. Es schliesst seine Prüfungen mit einem Bericht und Empfehlungen ab. Halbjährlich erstattet die Leitung des Finanzinspektorats dem Gemeinderat Bericht und informiert ihn über seine Tätigkeit. Kommt es zwischen dem Finanzinspektorat und dem Gemeinderat zu Differenzen über Risiken oder notwendige Massnahmen, so hat das Finanzinspektorat die Möglichkeit, die externe Revisionsstelle zu informieren. Die interne Revision ist – wie beim Kanton Bern – vom Öffentlichkeitsprinzip ausgenommen. Auf diese Weise wird das Vertrauensverhältnis zwischen dem Finanzinspektorat, den geprüften Verwaltungseinheiten und dem Gemeinderat gestärkt. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass Missstände, die das Finanzinspektorat erkennt, behandelt und nötigenfalls durch die unabhängige externe Revision nachgeprüft werden. 

Mit der Verordnung erfüllt der Gemeinderat einen Auftrag, den er sich selber im Juni 2009 gegeben hat. Anlass war die Untersuchung der Aufsichtskommission des Stadtrats über die Zusammenarbeit von Finanzinspektorat, Gemeinderat und der Direktion für Bildung, Soziales und Sport bei der Prüfung von Sozialhilfedossiers zwischen September 2007 und März 2009. Die Aufsichtskommission stellte damals Klärungs- und Optimierungsbedarf fest, sowohl im Bereich der rechtlichen und organisatorischen Stellung des Finanzinspektorats als internes Organ der städtischen Finanzaufsicht als auch in der Durchführung von Prüfungen durch das Finanzinspektorat.

Die Verordnung tritt am 1. Februar 2012 in Kraft.

 

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Titel Bearbeitet Grösse
Verordnung über die interne Revision (PDF, 39.2 KB) 07.12.2017 39.2 KB

Informationsdienst Stadt Bern

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