Städtische Mieten werden per 1. Mai 2012 erneut gesenkt
Der nationale Referenzzinssatz für Hypotheken wurde am 1. Dezember 2011 von 2,75 Prozent auf 2,5 Prozent gesenkt. Die städtische Liegenschaftsverwaltung gibt ihren Mieterinnen und Mietern diese Senkung unter Berücksichtigung der kostentreibenden Faktoren weiter.
Seit dem
10. September 2008 gilt für Mietzinsanpassungen aufgrund von Änderungen
des Hypothekarzinses ein nationaler Referenzzinssatz. Zuletzt wurde dieser per
1. Dezember 2011 von 2,75 auf 2,5 Prozent gesenkt. Die städtische
Liegenschaftsverwaltung passt ihre Mieten jeweils an die Entwicklung des Referenzzinssatzes
an. So werden bereits ein Jahr nach der letzten Senkung die Mieten für
Wohnungen und Objekte des Fonds für Boden und Wohnbaupolitik, die auf Basis des
Referenzzinssatzes berechnet werden, per 1. Mai 2012 erneut gesenkt.
Im Durchschnitt 2,5 Prozent tiefere Mieten
Die reine Mietzinssenkung aufgrund des um wiederum 0,25 Prozent tieferen Referenzzinssatzes beträgt 2,91 Prozent. Da jedoch gleichzeitig die Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise und die Steigerung der allgeneinen Kosten bei der Mietzinsanpassung berücksichtigt werden, sinken die städtischen Mieten um durchschnittlich 2,5 Prozent. Die Höhe der einzelnen Anpassungen hängt zudem vom Zeitpunkt des Abschlusses des jeweiligen Mietvertrags ab.